BAuA Biozide Datenbank nutzen und Biozidprodukte richtig prüfen
Bei der BAuA Biozide Datenbank zählt die Nummer: eBIOMELD für N-Nummern, ECHA für zugelassene Produkte. So finden und prüfen Sie Biozidprodukte.
So finden Sie ein Biozidprodukt in der BAuA Biozide Datenbank
Die BAuA Biozide Datenbank ist kein einzelnes Register. Welche Quelle Sie öffnen, hängt von der Nummer auf dem Etikett ab: eine BAuA-Registriernummer (N-Nummer) führt zu eBIOMELD, eine Zulassungsnummer (DE-... oder EU-...) zur Datenbank der ECHA. Die BAuA verweist auf der Seite Verkehrsfähige und zugelassene Biozidprodukte auf eBIOMELD für gemeldete Produkte, auf die ECHA-Datenbank für zugelassene Produkte und auf die Liste der Produkte im laufenden Zulassungsverfahren.
Schritt 1: Nummer auf dem Etikett lesen
Laut dem BAuA-Merkblatt Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Biozidprodukten (Stand 26.07.2024) gibt es zwei Arten von Nummern:
| Nummer auf dem Produkt | Was sie bedeutet | Wo Sie suchen |
|---|---|---|
| "N-" plus 5 oder 6 Ziffern | gemeldetes Produkt unter den Übergangsregeln | eBIOMELD |
| "DE-..." oder "EU-..." | zugelassenes Produkt | ECHA-Datenbank |
Ist ein Produkt zugelassen, spielt die frühere N-Nummer laut Merkblatt keine Rolle mehr.
Was die BAuA-Registriernummer bedeutet
Die BAuA-Registriernummer, auf dem Etikett auch "BAuA Reg.-Nr." oder N-Nummer, bestätigt eine Meldung. Sie ist keine Zulassung und belegt keine behördliche Prüfung von Wirksamkeit und Risiken.
Rechtsgrundlage ist die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) vom 18.08.2021, das Meldeverfahren steht in den §§ 3 bis 5. Sie hat die alten Biozid-Meldeverordnungen abgelöst, ihre Melderegeln gelten seit dem 1. Januar 2022. Nummern, die nach den Meldeverordnungen von 2005 und 2011 erteilt wurden, gelten weiter als Registriernummern. Die wichtigsten Punkte:
- Produkte unter der Übergangsregel des § 28 Abs. 8 Satz 1 ChemG dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die Registriernummer auf dem Produkt aufgebracht ist (§ 3 Abs. 1). Im Online-Handel oder beim Versand muss die Nummer im Angebot stehen (§ 3 Abs. 2).
- Melden muss, wer das Produkt in Deutschland erstmals bereitstellt: Hersteller, Importeur oder wer es unter eigenem Handelsnamen bereitstellt (§ 4 Abs. 1). Die Meldung ist zugleich der Antrag auf die Nummer.
- Die Bundesstelle für Chemikalien erteilt die Nummer spätestens 30 Tage nach der Meldung, wenn die Angaben vollständig sind, das Produkt für alle gemeldeten Produktarten verkehrsfähig ist und ein genannter Stoff- oder Produktlieferant auf der Artikel-95-Liste steht (§ 5).
- Ändern sich Angaben, ist die Meldung unverzüglich zu aktualisieren. Bestätigt werden muss sie bis zum 31. März des zweiten auf die Meldung folgenden Kalenderjahres, danach alle zwei Kalenderjahre wieder bis zum 31. März. Ohne Bestätigung darf das Produkt nicht bereitgestellt werden, bis die Angaben bestätigt sind (§ 6).
All das läuft über eBIOMELD, das Online-Portal der BAuA für Meldungen, Aktualisierungen, Bestätigungen und Mengenmeldungen (Anwenderleitfaden). Das öffentliche Register ist in § 7 ChemBiozidDV geregelt: Die Bundesstelle für Chemikalien führt es auf der BAuA-Website und listet dort die Produkte, für die eine Registriernummer erteilt wurde.
Schritt 2: Im eBIOMELD-Register suchen
Die öffentliche Suche finden Sie unter ebiomeld.de/DE/Offen. Sie können nach diesen Feldern suchen:
- Handelsname des Biozidproduktes
- Registriernummer
- Wirkstoffname, CAS-Nummer oder EC-Nummer
- Produktart
Bei der Nummernsuche brauchen Sie die vollständige Registriernummer, also zum Beispiel "N-12345". Ein Teil der Nummer reicht nicht.
Über das Lupensymbol öffnen Sie das Datenblatt. Es zeigt Handelsnamen, Meldedatum, das Unternehmen, das das Produkt in Verkehr bringt, die Wirkstoffe mit CAS- und EC-Nummer, Produktart und Konzentration sowie die Änderungshistorie. Ein Beispiel aus eBIOMELD ist Preventol BZX mit der Nummer N-68963.
Finden Sie das Produkt unter der Nummer auf dem Etikett nicht, ist es laut BAuA-Merkblatt in der Regel nicht verkehrsfähig. Dasselbe Merkblatt nennt eine Ausnahme für Produktart 4 mit Silberborophosphatglas, Silberchlorid, Silberphosphatglas oder Silberphosphoboratglas: solche Produkte können danach ohne Registriernummer verkehrsfähig sein. Prüfen Sie den aktuellen Genehmigungsstand des Wirkstoffs, bevor Sie die Ausnahme nutzen.
Schritt 3: Die Spalte "Hinweis" lesen
Ein Treffer im Register heißt noch nicht, dass das Produkt verkehrsfähig ist. Entscheidend ist die Spalte "Hinweis". Die BAuA erklärt sie in FAQ-08:
| Hinweis | Bedeutung |
|---|---|
| "Wirkstoffentscheidung ausstehend" | verkehrsfähig, mindestens ein Wirkstoff ist noch nicht entschieden |
| "Aktuell nicht verkehrsfähig" | Meldung nicht bestätigt oder nicht aktualisiert |
| Datum in Orange | Genehmigungsdatum des letzten relevanten Wirkstoffs, bis dahin muss ein Zulassungsantrag gestellt sein |
| Datum in Rot | ab diesem Datum nicht mehr verkehrsfähig unter den Übergangsregeln |
Laut FAQ-08 gilt beim orangen Datum: Wurde rechtzeitig ein Antrag gestellt, bleibt das Produkt während des Verfahrens auf dem Markt. Datum und Fallnummer des Antrags stehen dann im Eintrag. Ohne Antrag darf das Produkt ab diesem Datum noch 180 Tage bereitgestellt und vorhandene Bestände 365 Tage verwendet werden.
Beim roten Datum sind diese Abverkaufsfristen schon eingerechnet. Gründe sind ein nicht genehmigter Wirkstoff, eine abgelaufene oder nicht erneuerte Genehmigung oder ein fehlender rechtzeitiger Antrag. Hat der Melder einen rechtzeitigen Antrag nur nicht eingetragen, kann er die Angaben nachtragen und den Status korrigieren.
Laut FAQ-08 wird eBIOMELD nicht automatisch mit den Zulassungen abgeglichen. Ein bereits zugelassenes Produkt kann deshalb noch mit einem alten Meldeeintrag erscheinen. Die Daten stammen laut BAuA-Merkblatt vom Melder selbst. Passen Register und Etikett nicht zusammen, ist die Bundesstelle für Chemikalien Ihr Ansprechpartner.
Schritt 4: Die Biozid-Zulassung bei der ECHA prüfen
Für Produkte mit DE- oder EU-Nummer nutzen Sie die Biozidprodukte-Datenbank der ECHA. Dort suchen Sie nach Handelsname, Produktart, Wirkstoff oder Zulassungsnummer. Das Factsheet zeigt Zulassungsbedingungen, die Zusammenfassung der Produkteigenschaften (SPC) und die Gültigkeit. Laut BAuA-Merkblatt werden Zulassungen für höchstens 10 Jahre erteilt.
Läuft das Zulassungsverfahren noch, hilft die BAuA-Liste Biozidprodukte im Entscheidungsverfahren. Sie ist nach Produkt- und Herstellername durchsuchbar. Fehlt dort ein Produkt mit orangem Datum, nennt das BAuA-Merkblatt zwei mögliche Gründe: Es wurde kein rechtzeitiger Antrag gestellt oder das Verfahren ist schon abgeschlossen.
Was die Artikel-95-Liste damit zu tun hat
Nach Artikel 95 der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 führt die ECHA eine Liste der Wirkstoffe und der Unternehmen, die dafür ein vollständiges Dossier, eine Zugangsbescheinigung oder einen Verweis darauf eingereicht haben, jeweils pro Produktart. Seit dem 1. September 2015 darf ein Biozidprodukt, das aus einem gelisteten Wirkstoff besteht, ihn enthält oder ihn erzeugt, nur bereitgestellt werden, wenn der Stofflieferant oder der Produktlieferant für diese Produktart auf der Liste steht. Ausgenommen sind nach Art. 95 Abs. 6 Stoffe aus Anhang I in den Kategorien 1 bis 5 und 7 sowie Produkte, die nur solche Stoffe enthalten.
Die ECHA veröffentlicht die Liste als PDF und Excel auf ihrer Seite Active substance suppliers. Sie wird regelmäßig aktualisiert. Laden Sie die aktuelle Fassung herunter.
In Deutschland enthält die Meldung für die N-Nummer seit dem 1. Januar 2022 eine Selbsterklärung, dass Artikel 95 eingehalten ist. Laut REACH-CLP-Biozid Helpdesk genügt es, wenn ein Unternehmen in der Lieferkette für den Wirkstoff und die Produktart gelistet ist.
Hilfe bei Fragen
Bei Unklarheiten hilft der REACH-CLP-Biozid Helpdesk, die kostenlose nationale Auskunftsstelle bei der BAuA für REACH, CLP und die Biozid-Verordnung. RegAffairs AI beantwortet Fragen zur BAuA-Datenbank, Registriernummer und Artikel-95-Liste mit verlinkten Quellen. Für Fehler in einem eBIOMELD-Eintrag ist die Bundesstelle für Chemikalien zuständig.