BfR-Höchstmengen für Vitamine richtig in Rezepturen nutzen
BfR-Höchstmengen für Vitamine sind Empfehlungen, keine gesetzlichen Grenzwerte. Werte für Vitamin D, B6 und Folsäure sowie Hinweise zur Rezepturprüfung.
Die BfR-Höchstmengen für Vitamine sind wissenschaftliche Empfehlungen für Nahrungsergänzungsmittel, keine gesetzlichen Grenzwerte. Für Vitamin D nennt das BfR beispielsweise 20 µg je empfohlener Tagesportion für Jugendliche und Erwachsene. Die Höchstmengenvorschläge helfen bei der Rezepturbewertung, ersetzen aber keine Sicherheitsprüfung des Produkts.
Für Hersteller und ihre Qualitätssicherung ist die Bezugsgröße entscheidend: Die Menge im Nahrungsergänzungsmittel, die gesamte tägliche Aufnahme und der Referenzwert auf dem Etikett erfüllen unterschiedliche Zwecke. Wer diese Größen gleichsetzt, kann eine Rezeptur falsch bewerten. Das zeigen die BfR-Erläuterungen zu Höchstmengen und die Kennzeichnungsreferenzwerte der EU.
Welche Höchstmengen empfiehlt das BfR für Vitamine?
Die folgende Auswahl enthält drei Vitamine sowie Zink und Selen als Mineralstoffe. Alle Mengen beziehen sich auf die empfohlene Tagesportion eines Nahrungsergänzungsmittels. Sie sind keine Angaben zur gesamten täglichen Aufnahme aus Lebensmitteln und Präparaten.
| Stoff | BfR-Vorschlag je Tagesportion | Hinweis und Quelle |
|---|---|---|
| Vitamin D | 20 µg | Für Jugendliche und Erwachsene, laut BfR-Fachseite. Nicht auf Kinder übertragen. |
| Vitamin B6 | 0,9 mg | Produktbezogener Vorschlag der BfR-Fachseite, nicht mit dem UL verwechseln. |
| Folsäure | 200 µg | Allgemeiner Vorschlag der BfR-Fachseite. Zielgruppenspezifische Produkte gesondert bewerten. |
| Zink | 6,5 mg | Mineralstoff, laut BfR-Fachseite zu Zink. |
| Selen | 40 µg | Mineralstoff, laut BfR-Fachseite zu Selen. |
Diese Auswahl ist keine vollständige Vitamintabelle. Prüfen Sie vor der Produktfreigabe die jeweils aktuelle Einzelempfehlung mit ihren Bedingungen und Fußnoten. Nutzen Sie dafür die BfR-Veröffentlichungsseite zu den aktualisierten Höchstmengenvorschlägen und die verlinkten Fachseiten.
Bei Folsäure verlangt die Zielgruppe besondere Aufmerksamkeit. Die Fachseite nennt neben dem allgemeinen Vorschlag auch Produkte mit 400 µg für Frauen vor und in der Schwangerschaft. Diese Angabe ist keine allgemeine Höchstmenge für alle Produkte. Prüfen Sie die zielgruppenspezifische Einzelbewertung, statt den Wert pauschal auf alle Folatverbindungen zu übertragen.
Sind BfR-Höchstmengen rechtlich bindend?
Nach Angaben der EU-Kommission sind harmonisierte Mindest- und Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln bislang nicht festgesetzt. Artikel 5 der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie nennt dafür wissenschaftliche Obergrenzen und die Aufnahme aus anderen Quellen als Kriterien. Auch die Empfindlichkeit verschiedener Verbrauchergruppen ist zu berücksichtigen.
Eine Überschreitung eines BfR-Vorschlags ist deshalb nicht automatisch ein Verstoß gegen einen gesetzlichen Höchstwert. Sie lässt die Pflicht zur Sicherheitsbewertung jedoch unberührt. Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verbietet das Inverkehrbringen unsicherer Lebensmittel. Umgekehrt garantiert die Einhaltung eines BfR-Vorschlags nicht die Verkehrsfähigkeit des gesamten Produkts.
BfR-Vorschlag, UL und NRV unterscheiden
Der BfR-Vorschlag betrifft den Zusatz im Produkt. Seine Herleitung berücksichtigt andere Aufnahmequellen und Unsicherheiten. Ein UL beschreibt dagegen die tolerierbare langfristige tägliche Aufnahme mit einem stoffabhängigen Geltungsbereich. So nennt die BfR-Fachseite zu Vitamin B6 einen EFSA-UL von 12 mg täglich für Erwachsene aus allen Quellen. Diesen Wert als Dosierung für ein einzelnes Nahrungsergänzungsmittel zu übernehmen, würde die übrige Aufnahme ausblenden.
Der NRV dient der Kennzeichnung. Er ist keine Sicherheitsobergrenze. Für Vitamin D beträgt er nach Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 5 µg. Eine Tagesportion mit 20 µg entspricht rechnerisch 400 % NRV. Dieser Prozentsatz allein sagt weder, dass das Produkt unsicher ist, noch dass es verkehrsfähig ist.
Rezeptur und Kennzeichnung getrennt prüfen
Für die interne Prüfung lässt sich aus den BfR-Empfehlungen, der Sicherheitsanforderung und der NemV folgender Ablauf ableiten. Er ist eine Praxishilfe, keine zusätzliche gesetzliche Checkliste:
- Legen Sie Zielgruppe und Stoffform fest. Übertragen Sie Empfehlungen für Erwachsene nicht ungeprüft auf Kinder.
- Berechnen Sie die Menge in der gesamten empfohlenen Tagesportion. Bei mehreren Kapseln pro Tag reicht der Vergleich je Kapsel nicht.
- Ziehen Sie die passende aktuelle BfR-Einzelempfehlung einschließlich Fußnoten heran. Vorschläge für angereicherte Lebensmittel dürfen nicht auf Nahrungsergänzungsmittel übertragen werden.
- Bewerten Sie andere Aufnahmequellen und die Sicherheit des Produkts. Dokumentieren Sie die fachliche Begründung Ihrer Bewertung.
- Prüfen Sie anschließend Kennzeichnung und Anzeige getrennt von der Rezepturbewertung.
Grundlagen sind die BfR-Höchstmengenempfehlungen, Artikel 14 des Lebensmittelrechts und die Nahrungsergänzungsmittelverordnung.
§ 4 NemV verlangt unter anderem die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen und den Hinweis, diese nicht zu überschreiten. Die Mengenangaben müssen sich auf diese Tagesportion beziehen. Bei Vitaminen und Mineralstoffen kommen Prozentangaben der Referenzwerte hinzu. Grundlage ist die NemV.
Auch die Anzeige beim BVL ersetzt keine Sicherheitsprüfung. § 5 NemV verlangt diese Anzeige. Das BVL erklärt ausdrücklich, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassung benötigen und die Anzeige nur formal auf Vollständigkeit geprüft wird. Eine „BVL-Zulassung“ lässt sich daraus nicht ableiten.
Omega-3 und Melatonin gesondert bewerten
Omega-3-Fettsäuren und Melatonin gehören nicht in eine Vitamin- oder Mineralstofftabelle. Das BfR führt sie unter sonstigen Stoffen. Bei Omega-3-Fettsäuren behandelt es Risiken hoher Dosen bei Herzerkrankungen oder entsprechenden Risikofaktoren. Die Melatonin-Fachseite betont unzureichend untersuchte Risiken, besonders bei längerer Einnahme. Daraus lässt sich keine allgemein sichere Höchstdosis für Nahrungsergänzungsmittel ableiten.
RegAffairs AI beantwortet die Frage nach den BfR-Höchstmengen in einer öffentlichen Produktantwort. Für die konkrete Rezeptur bleiben die stoffbezogene Empfehlung, die Zielgruppe und die Pflicht zur Lebensmittelsicherheit maßgeblich.