REGAFFAIRS AI
Guide · 2026-10-10 · 5 min

Was sind CMR-Stoffe? Kategorien, TRGS 905, TRGS 910, Pflichten

CMR-Stoffe sind krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch. Kategorien 1A, 1B und 2, TRGS 905, TRGS 910 und die Pflichten nach GefStoffV.

CMR-Stoffe und ihre Bedeutung für den Arbeitsschutz

CMR-Stoffe (deutsch auch KMR-Stoffe) sind Stoffe, die krebserzeugend (karzinogen), keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind. Die CLP-Verordnung unterscheidet die Kategorien 1A, 1B und 2. In Deutschland gelten die besonderen Schutzpflichten nach §§ 10 und 10a GefStoffV für Kategorie 1A und 1B.

Die Kategorien 1A, 1B und 2 nach CLP

Die Kriterien stehen in Anhang I der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Bei Karzinogenität und Reproduktionstoxizität beruht 1A weitgehend auf Daten am Menschen, 1B vor allem auf Tierdaten, 2 auf einem Verdacht. Bei der Keimzellmutagenität braucht 1A positive humanepidemiologische Befunde, 1B positive vererbbare In-vivo-Keimzelltests an Säugern oder In-vivo-Körperzelltests mit Keimzellhinweis.

GefahrKategorie 1A/1B (Gefahr)Kategorie 2 (Achtung)
Karzinogenität (Carc.)H350 Kann Krebs erzeugenH351 Kann vermutlich Krebs erzeugen
Keimzellmutagenität (Muta.)H340 Kann genetische Defekte verursachenH341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen
Reproduktionstoxizität (Repr.)H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigenH361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

Krebserzeugend, krebserregend, kanzerogen, karzinogen und cancerogen meinen dasselbe. H350i heißt "Kann bei Einatmen Krebs erzeugen". Bei H360F und H360D steht F für Fruchtbarkeit, D für das ungeborene Kind. H362, "Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen", ist die eigene Kategorie für die Laktation.

Für die Karzinogenität von Gemischen nennt CLP-Anhang I allgemeine Grenzen: ab 0,1 % bei einem Carc.-1A/1B-Bestandteil, ab 1,0 % bei Carc. 2. Harmonisierte Einstufungen einzelner Stoffe stehen in Anhang VI Teil 3.

IARC Gruppe 1 ist keine CLP-Kategorie

IARC Gruppe 1 heißt "krebserzeugend für den Menschen". Das ist nicht CLP-Kategorie 1A. Die Gruppen beschreiben laut IARC-Präambel die Stärke der Belege, nicht das Krebsrisiko einer Exposition. In der EU folgt daraus keine Rechtspflicht. Für den Arbeitsschutz zählen die CLP-Einstufung und TRGS-Bewertungen nach § 2 Abs. 3 GefStoffV.

Was in der EU an der Einstufung hängt

CMR-Stoffe der Kategorie 1A oder 1B erfüllen die SVHC-Kriterien nach Art. 57 der REACH-Verordnung. Sie können in Anhang XIV aufgenommen und damit zulassungspflichtig werden. Die Einstufung allein bewirkt das nicht.

Die Einträge 28 bis 30 in REACH-Anhang XVII beschränken die Abgabe an die breite Öffentlichkeit. Erfasst sind CMR-Stoffe der Kategorie 1A oder 1B mit Einstufung in CLP-Anhang VI und Eintrag in den Anlagen 1 bis 6, als Stoff oder im Gemisch, ab dem jeweiligen Konzentrationsgrenzwert. Die Verpackung muss "Nur für gewerbliche Anwender" tragen. Ausgenommen von der Beschränkung sind unter anderem Arzneimittel und Kosmetika.

Die Richtlinie (EU) 2022/431 hat die Richtlinie 2004/37/EG auf reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A und 1B ausgedehnt. Umsetzungsfrist war der 5. April 2024, umgesetzt über die Gefahrstoffverordnung.

CMR-Stoffe in der Gefahrstoffverordnung

Die GefStoffV wurde durch die Verordnung vom 17. Dezember 2025 zuletzt geändert. § 2 Abs. 3 nennt vier Gruppen: Stoffe mit CMR-Einstufung in CLP-Anhang VI, Stoffe, die die Kriterien in CLP-Anhang I erfüllen, Gemische ab den Konzentrationsgrenzen, und Stoffe, Gemische, Tätigkeiten oder Verfahren, die eine TRGS als CMR benennt. Der Verweis steht in § 2 Abs. 3 Nr. 4. § 3 ist aufgehoben.

Für Kategorie 1A und 1B gilt § 10 GefStoffV. Ist Ersatz technisch nicht möglich, sind Herstellung und Verwendung im geschlossenen System Pflicht. Geht auch das nicht, ist die Exposition nach dem Stand der Technik zu minimieren. Arbeitgeber ermitteln die Exposition, grenzen den Bereich ab und kennzeichnen ihn. Zutritt haben nur betroffene Beschäftigte.

§ 10a GefStoffV verlangt ein Expositionsverzeichnis, wenn die Gefährdungsbeurteilung bei CMR-1A/1B-Tätigkeiten eine Gesundheitsgefährdung ergibt. Einzutragen sind Tätigkeit, Höhe und Dauer der Exposition. Nach dem Ende der Exposition bleibt das Verzeichnis 40 Jahre bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen, 5 Jahre bei reproduktionstoxischen. Beschäftigte erhalten beim Ausscheiden einen Auszug. Der Arbeitgeber kann die Daten stattdessen dem Unfallversicherungsträger übermitteln.

Nach § 14 GefStoffV braucht es eine schriftliche Betriebsanweisung und eine mündliche Unterweisung vor Beginn, danach mindestens jährlich. Bei CMR-Tätigkeiten gehört dazu eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung.

Kategorie 2 fällt nicht unter §§ 10 und 10a. Es gelten die allgemeinen Pflichten der §§ 6 bis 9 GefStoffV, also Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung und die Rangfolge der Schutzmaßnahmen.

TRGS 905 als nationales CMR-Verzeichnis

Die TRGS 905 heißt "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe". Sie stammt von März 2016 und wurde zuletzt im GMBl vom 5. Juni 2026 geändert. Der AGS bewertet darin Stoffe als CMR der Kategorie 1A, 1B oder 2, wenn sie nicht in CLP-Anhang VI stehen oder er anders einstuft als die EU. Trichlormethan ist beim AGS K 1B, in Anhang VI nur Carc. 2.

Wer nur die TRGS 905 prüft, übersieht die meisten CMR-Stoffe. CLP-Anhang VI Teil 3 und TRGS 905 sind deshalb immer beide zu prüfen. Nummer 4 setzt für Gemische mit bestimmten Stoffen strengere Konzentrationsgrenzen, bei Benzo[a]pyren 0,005 %.

Im medizinischen Bereich nennt TRGS 905 Nr. 2.1 Arzneistoffe mit gentoxischem Wirkmechanismus. Sie sind wie krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A oder 1B zu behandeln, etwa das alkylierende Zytostatikum Cyclophosphamid.

Tätigkeiten und Verfahren stehen getrennt in der TRGS 906, zum Beispiel Arbeit mit Hartholzstaub, Dieselmotoremissionen oder Quarzfeinstaub.

TRGS 910 und das Risikokonzept

Für die meisten krebserzeugenden Stoffe gibt es keinen gesundheitsbasierten Grenzwert. Die TRGS 910, hier als PDF, arbeitet mit Risiken bei 40 Jahren Exposition an jedem Arbeitstag:

  • Toleranzrisiko: 4 zu 1.000
  • Akzeptanzrisiko: übergangsweise 4 zu 10.000

Das Ziel 4 zu 100.000, "spätestens ab 2018", ist in Anlage 1 noch mit "zurzeit noch nicht vergeben" markiert. Die veröffentlichten Akzeptanzkonzentrationen sind die Werte für 4 zu 10.000, sofern die Anlage nichts anderes sagt.

Unter der Akzeptanzkonzentration gilt das Risiko als niedrig, zwischen den beiden Konzentrationen als mittel, darüber als hoch. Für 1,3-Butadien nennt Anlage 1 0,2 ppm als Akzeptanzkonzentration und 2 ppm als Toleranzkonzentration. Die Akzeptanzkonzentration gilt nur als Schichtmittelwert. Die Begriffe stehen in § 2 Abs. 8a und 8b GefStoffV.

Im mittleren Bereich oder bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwerts verlangt § 10 Abs. 3 GefStoffV, die Exposition zu verkürzen und Atemschutz bereitzustellen. Persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen bei Grenzwertüberschreitung, im hohen Bereich und bei Expositionsspitzen im mittleren Bereich.

Bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B ist im mittleren Bereich und bei Grenzwertüberschreitung unverzüglich ein Maßnahmenplan aufzustellen (§ 10 Abs. 5). Im hohen Bereich darf nur nach einer unter § 20 Abs. 4 veröffentlichten Regel gearbeitet werden. § 25 Abs. 3 setzt dafür den 1. Januar 2024, frühestens aber drei Jahre nach Veröffentlichung des AGW oder der Toleranzkonzentration.

§ 10a Abs. 5 verlangt eine Meldung an die Behörde binnen zwei Monaten nach Tätigkeitsbeginn, wenn der AGW nicht eingehalten ist oder die Tätigkeit im hohen Bereich liegt. Der Maßnahmenplan ist beizufügen. Maßnahmenplan und Meldung gelten nicht für reproduktionstoxische Stoffe.

Wird belastender Atemschutz voraussichtlich mehr als 120 Stunden in 3 Monaten nötig, verlangt die TRGS 910 eine behördliche Ausnahme und einen Plan, binnen 3 Jahren unter die Toleranzkonzentration zu kommen.

Die Antwort von RegAffairs AI zu CMR-Stoffen verweist auf die Quellen.