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Guide · 2026-11-02 · 3 min

Formaldehyd-Grenzwert am Arbeitsplatz und in der Raumluft

Formaldehyd-Grenzwert am Arbeitsplatz: 0,37 mg/m³ im Achtstundenmittel. Innenraum-Richtwert 0,1 mg/m³ sollte auch in 30 Minuten nicht überschritten werden.

Der Formaldehyd-Grenzwert für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz beträgt nach TRGS 900 0,3 ppm beziehungsweise 0,37 mg/m³ als Achtstunden-Schichtmittelwert (BAuA). Für Innenräume nennt das Umweltbundesamt einen Richtwert von 0,1 mg/m³ beziehungsweise 100 µg/m³, der auch kurzzeitig (30 Minuten) nicht überschritten werden sollte (UBA).

Der AGW ist kein allgemeiner Raumluftwert (UBA).

Welcher Maßstab zu einem HCHO-Wert passt, hängt vom untersuchten Bereich und vom Messzeitraum ab. Allein die Einheit mg/m³ reicht für den Vergleich nicht aus. Auch ein Arbeitsplatz kann ein Innenraum sein, für den der höhere AGW nicht der passende Maßstab ist, etwa ein Büro (Ausschuss für Innenraumrichtwerte).

Welcher Formaldehyd-Grenzwert gilt wo?

AnwendungsbereichWertZeitbezug und Bedeutung
Arbeitsplatz nach TRGS 9000,3 ppm / 0,37 mg/m³Arbeitsplatzgrenzwert, Achtstunden-Schichtmittel
Kurzzeitexposition am Arbeitsplatz0,6 ppm / 0,74 mg/m³Spitzenbegrenzung 2(I): 15-Minuten-Mittel, viermal pro Schicht, Abstand 1 Stunde
Innenraumluft0,1 mg/m³ / 100 µg/m³Gesundheitsbezogener Richtwert, sollte auch kurzzeitig (30 Minuten) nicht überschritten werden

Quellen: IFA/GESTIS für die Arbeitsplatzwerte, UBA für den Innenraumrichtwert.

Schichtmittel und kurzzeitige Spitzen am Arbeitsplatz

Der AGW bezieht sich auf die mittlere Belastung während einer achtstündigen Arbeitsschicht. Ein kurzer Messwert ist noch kein Schichtmittel. Für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition gibt die TRGS 402 den fachlichen Rahmen vor.

Zusätzlich nennt der Formaldehyd-Eintrag die Spitzenbegrenzung 2(I). Der Faktor 2 ergibt 0,6 ppm beziehungsweise 0,74 mg/m³ als 15-Minuten-Mittelwert, viermal pro Schicht, Abstand eine Stunde (GESTIS). Diese Kurzzeitregel ersetzt den niedrigeren Achtstundenwert nicht.

Für die Beurteilung brauchen Sie daher Messdaten mit passendem Zeitbezug. Ein Prüfbericht sollte erkennen lassen, ob er die Schichtexposition oder eine kurzzeitige Belastung beschreibt (TRGS 402).

Raumluft und HCHO-Wert

Mit einem „HCHO-Wert“ ist hier die gemessene Formaldehydkonzentration gemeint. Für Innenräume nennt das UBA seit 2016 den Richtwert von 100 µg/m³. Er sollte auch kurzzeitig (30 Minuten) nicht überschritten werden. Ein Tagesmittel ist damit nicht gemeint (UBA).

Zu den Innenräumen zählen auch Arbeitsräume, die hinsichtlich gefährlicher Stoffe nicht unter die Gefahrstoffverordnung fallen. Das betrifft beispielsweise Büroräume. Wählen Sie deshalb nicht allein wegen der Bezeichnung „Arbeitsplatz“ den AGW von 0,37 mg/m³ (AIR).

Achten Sie auf die Einheit. 0,1 mg/m³ entspricht 100 µg/m³. Aber das ist nicht 0,1 ppm. ppm bezeichnet einen Volumenanteil, mg/m³ eine Massenkonzentration. Für Formaldehyd führt die amtliche Stoffliste das Wertepaar 0,3 ppm und 0,37 mg/m³ auf (TRGS 900, UBA).

Welcher Test passt, um Formaldehyd zu messen?

Klären Sie vor einer Formaldehyd-Messung den Zweck: Geht es um persönliche Arbeitsplatzexposition, die Raumluft unter Nutzungsbedingungen oder eine Produktprüfung? Beauftragen Sie eine fachkundige Messstelle mit einem dafür geeigneten Verfahren. Am Arbeitsplatz bildet die TRGS 402 den Rahmen.

Für Innenräume beschreibt die gemeinsame Bekanntmachung von UBA und DFG von 2014 die Sammlung und Derivatisierung von Formaldehyd mit anschließender flüssigkeitschromatographischer Bestimmung. Sie unterscheidet Messungen unter Nutzungsbedingungen von Untersuchungen zur Quellensuche unter Ausgleichsbedingungen (UBA/DFG).

Lassen Sie Messzeitraum, Methode und Nutzungsbedingungen im Bericht dokumentieren. Eine Displayzahl allein zeigt noch nicht, ob der passende Beurteilungsmaßstab eingehalten ist (TRGS 402, UBA/DFG).

Produktgrenzen seit August 2026 getrennt prüfen

Für Erzeugnisemissionen gelten seit August 2026 mit Ausnahmen weitere Anforderungen: 0,062 mg/m³ für Möbel und Erzeugnisse auf Holzbasis sowie 0,080 mg/m³ für andere Erzeugnisse. Diese Werte beziehen sich auf definierte Prüfbedingungen und ersetzen weder den AGW noch den Innenraumrichtwert (Verordnung (EU) 2023/1464).

Für Straßenfahrzeug-Innenausstattungen nennt dieselbe Verordnung 0,062 mg/m³ unter den vorgeschriebenen Prüfbedingungen ab August 2027 (Verordnung (EU) 2023/1464). Die Antwort von RegAffairs AI enthält die zugrunde liegenden Quellen zu Arbeitsplatzwerten und Innenraumluft.

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