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Guide · 2026-10-21 · 6 min

Grundwasserverordnung (GrwV) und ihre Schwellenwerte sowie GFS

Die Grundwasserverordnung (GrwV) setzt die EU-Richtlinie 2006/118/EG um. Schwellenwerte nach Anlage 2, Trendumkehr, GFS-Werte und was 2027 kommt.

Grundwasserverordnung (GrwV), Schwellenwerte und GFS-Werte

Die Grundwasserverordnung (GrwV) ist die Bundesverordnung zum Schutz des Grundwassers vom 9. November 2010, zuletzt geändert am 12. Oktober 2022. Sie setzt die EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG um und legt fest, wie Grundwasserkörper beschrieben, beurteilt, eingestuft und überwacht werden. Ihr Kern sind bundesweit einheitliche Schwellenwerte in Anlage 2, zum Beispiel 50 mg/l für Nitrat (gesetze-im-internet.de).

Rechtsgrundlage und aktuelle Fassung der GrwV

Die Bundesregierung hat die GrwV auf Grundlage von § 23 WHG erlassen. Sie gilt in allen Ländern, auch in Niedersachsen, Hessen und Bayern. Die Landesbehörden wenden sie im Grundwasserschutz an (UBA).

Die Ziele stehen im Wasserhaushaltsgesetz. Nach § 47 WHG darf sich der mengenmäßige und chemische Zustand nicht verschlechtern, signifikante und anhaltende steigende Schadstofftrends sind umzukehren, und ein guter Zustand ist zu erhalten oder zu erreichen. § 48 WHG erlaubt das Einbringen von Stoffen nur, wenn keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz).

Die GrwV wurde zweimal geändert:

  • 2017 durch die Erste Änderungsverordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044). Sie setzte die Richtlinie 2014/80/EU um und nahm Nitrit und ortho-Phosphat in Anlage 2 auf (BMUKN).
  • 2022 durch die Zweite Änderungsverordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1802, Bundesrat Drucksache 349/22). Sie brachte die Definition "denitrifizierende Verhältnisse" (§ 1 Nr. 5) und den Denitrifikationswert für Nitrat. Dieser Wert war erstmals bis zum 22. Dezember 2025 zu ermitteln. Der amtliche Volltext nennt am 21. Oktober 2026 weiterhin den 12. Oktober 2022 als letzte Änderung.

Aufbau der Verordnung

Für die Praxis sind diese Vorschriften der GrwV am wichtigsten (Volltext):

VorschriftInhalt
§ 5 bis § 7Schwellenwerte, Hintergrundwerte, Ermittlung und Einstufung des chemischen Zustands
§ 10Steigende Trends und Trendumkehr
Anlage 2Schwellenwerte
Anlage 6Methode der Trendermittlung

Nach § 5 Abs. 1 sind die Werte aus Anlage 2 die Grundlage für die Beurteilung des chemischen Zustands. Ist ein Grundwasserkörper gefährdet, kann die Behörde auch für Stoffe außerhalb von Anlage 2 Schwellenwerte festlegen. Liegen natürliche Hintergrundwerte höher, sind nach § 5 Abs. 3 abweichende Schwellenwerte möglich.

Schwellenwerte nach Anlage 2 GrwV

Diese Tabelle meinen die meisten, die nach "Grundwasserverordnung Grenzwerte" suchen. Sie umfasst 12 Parameter oder Parametergruppen (Anlage 2):

StoffSchwellenwertAbgeleitet aus
Nitrat50 mg/lQualitätsnorm RL 2006/118/EG
Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln einschließlich relevanter Metaboliten; Biozid-Wirkstoffe einschließlich relevanter Stoffwechsel-, Abbau- oder Reaktionsprodukte sowie bedenkliche Stoffe in Biozidproduktenjeweils 0,1 µg/l, insgesamt 0,5 µg/lQualitätsnorm RL 2006/118/EG
Arsen10 µg/lTrinkwasser-Grenzwert
Cadmium0,5 µg/lHintergrundwert
Blei10 µg/lTrinkwasser-Grenzwert
Quecksilber0,2 µg/lHintergrundwert
Ammonium0,5 mg/lTrinkwasser, Indikatorparameter
Chlorid250 mg/lTrinkwasser, Indikatorparameter
Nitrit0,5 mg/lTrinkwasser-Grenzwert
ortho-Phosphat0,5 mg/lHintergrundwert
Sulfat250 mg/lTrinkwasser, Indikatorparameter
Summe Tri- und Tetrachlorethen10 µg/lTrinkwasser-Grenzwert

PFAS fehlen in Anlage 2. Bei denitrifizierenden Verhältnissen ist der maßgebliche Wert die Summe aus gemessenem Nitrat und dem Denitrifikationswert. Der Schwellenwert bleibt 50 mg/l (Anlage 2, Fußnote 6).

Ein Schwellenwert der GrwV ist kein Grenzwert für einen einzelnen Standort oder eine Einleiterlaubnis. Er dient der Bewertung eines ganzen Grundwasserkörpers. Nach § 7 Abs. 2 ist der chemische Zustand gut, wenn an keiner Messstelle ein Schwellenwert überschritten ist. Auch bei Überschreitungen kann der Zustand unter den Voraussetzungen von § 7 Abs. 2 oder 3 gut sein. Eine einzelne Überschreitung bedeutet deshalb nicht automatisch einen schlechten Zustand (GrwV).

Trendumkehr ab drei Vierteln des Schwellenwerts

Nach § 10 Abs. 2 sind Maßnahmen zur Trendumkehr zu ergreifen, sobald eine Konzentration drei Viertel des Schwellenwerts erreicht, also 75 %. Die Behörde setzt früher an, soweit der Schutz der Trinkwasserversorgung oder der Ökosysteme das erfordert, und später nur in den gesetzlich genannten Fällen. Innerhalb der Laufzeit eines Bewirtschaftungsplans bleibt dieser Ausgangspunkt fest (§ 10 GrwV).

Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) der LAWA

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) veröffentlicht Geringfügigkeitsschwellenwerte, kurz GFS-Werte. Ein GFS ist die Konzentration, bei der trotz Gehalten über dem regionalen Hintergrund keine relevanten ökotoxischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen an Trinkwasser eingehalten sind. Aktuell ist die "Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016", gedruckt im Januar 2017 (LAWA 2016). Eine neuere Ausgabe führt die LAWA nicht (LAWA Publikationen). Wer nach "Grundwasserverordnung 2016" sucht, meint meist dieses LAWA-Papier und keine Fassung der GrwV.

GFS-Werte sind keine Rechtsnorm. Sie sind ein fachlicher Maßstab für die Frage, ob eine nachteilige Veränderung nach § 48 WHG zu befürchten ist. Gebraucht werden sie bei Erlaubnissen nach § 48 WHG, bei der Verwertung von Abfällen und Ersatzbaustoffen und als Grundlage für Prüfwerte der BBodSchV auf dem Pfad Boden-Grundwasser. Eine Überschreitung ist laut LAWA "kein Präjudiz" für eine Sanierungspflicht, und GFS sind keine Sanierungsziele. Für diffuse Einträge wie Düngung sind sie nicht gedacht (LAWA 2016, Kapitel 3).

Unterschied zwischen GFS-Werten und GrwV-Schwellenwerten

GFS-Werte gelten für lokale, punktuelle Veränderungen. Die Schwellenwerte der GrwV bewerten den Zustand eines ganzen Grundwasserkörpers. Laut LAWA beruhen die GrwV-Werte auf der GFS-Methodik, decken aber nur wenige Parameter ab. Die GFS-Liste ist viel länger: anorganische Stoffe, PAK, LHKW, Pflanzenschutzmittel, Organozinnverbindungen und Sprengstoffe. Nitrat, Nitrit, Ammonium und ortho-Phosphat stehen dagegen nur in der GrwV.

Bei mehreren Metallen ist der GFS-Wert strenger:

StoffGFS (LAWA 2016)Schwellenwert GrwV
Arsen3,2 µg/l10 µg/l
Blei1,2 µg/l10 µg/l
Cadmium0,3 µg/l0,5 µg/l
Quecksilber0,1 µg/l0,2 µg/l
Chlorid, Sulfatje 250 mg/lje 250 mg/l
Summe Tri- und Tetrachlorethen10 µg/l10 µg/l

Außerhalb dieser Schnittmenge nennt die LAWA unter anderem Nickel mit 7 µg/l, Zink mit 60 µg/l und Benzol mit 1 µg/l (LAWA 2016, Anhang 2).

Für PFAS hat die LAWA 2017 einen eigenen Bericht vorgelegt (LAWA PFC). Die GFS liegen bei 0,1 µg/l für PFOA, PFHxS und PFOS, 0,06 µg/l für PFNA, 6 µg/l für PFHxA und PFBS sowie 10 µg/l für PFBA. Bei mehreren Stoffen addiert man die Quotienten aus Messwert und GFS. Liegt die Summe über 1, ist der Wert überschritten.

GWS-VwV in Hessen

Die Suche "GWS-VwV" führt nach Hessen. Gemeint ist die Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen vom 18. Juli 2021 (StAnz. Nr. 32/2021, S. 1046). Sie ersetzt die Fassung vom 28. September 2016 und übernimmt in Anlage 1 die LAWA-GFS-Werte als Prüfwerte. Wird ein Prüfwert überschritten, folgen eine Einzelfallbewertung und Detailuntersuchungen durch den Pflichtigen (GWS-VwV, HLNUG). Eine GWS-VwV des Bundes gibt es nicht.

EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG und die Änderung von 2026

Die Richtlinie 2006/118/EG vom 12. Dezember 2006 ist eine Tochterrichtlinie der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EUR-Lex). Anhang I enthält die beiden EU-weiten Qualitätsnormen: 50 mg/l Nitrat sowie 0,1 µg/l je Pestizidwirkstoff und 0,5 µg/l in Summe. Für die Stoffe der Mindestliste in Anhang II Teil B setzen die Mitgliedstaaten eigene Schwellenwerte fest. Die Richtlinie 2014/80/EU ergänzte diese Liste um Nitrit und Phosphor bzw. Phosphate (EUR-Lex).

Die Richtlinie (EU) 2026/805 vom 30. März 2026 (das "EU Water Package") ändert die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie 2008/105/EG. Sie ist seit dem 10. Mai 2026 in Kraft und muss bis zum 21. Dezember 2027 umgesetzt sein. Die neuen Grundwassernormen gelten ab dem 22. Dezember 2027, ein guter Zustand für diese Stoffe ist bis zum 22. Dezember 2039 anzustreben (EUR-Lex).

Neu in Anhang I sind unter anderem:

  • Summe PFAS: 0,10 µg/l, wie der Parameterwert für 20 PFAS in der Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184
  • Summe von 4 PFAS (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA): 0,0044 µg/l
  • Carbamazepin und Primidon je 2,5 µg/l, Sulfamethoxazol 0,1 µg/l
  • nicht relevante Pestizidmetaboliten: einzeln 1 µg/l (in bestimmten Fällen bis 5 µg/l), in Summe 5 µg/l (oder 12,5 µg/l)
  • Summe Tri- und Tetrachlorethen: 10 µg/l

Für einzelne Arzneimittelwirkstoffe nennt der neue Anhang II Teil D 2,5 µg/l. Der Parameter "PFAS gesamt" und TFA sind nur für eine spätere Überprüfung vorgesehen (Richtlinie (EU) 2026/805).

Deutschland muss dafür WHG, OGewV und GrwV ändern (UBA, Stand 15.07.2026). Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die neuen Normen in OGewV und GrwV kommen sollen (BT-Drs. 21/5463). Für den Stand eines deutschen Änderungsentwurfs sollten Fachleute die Veröffentlichungen von BMUKN und Bundesrat prüfen.

Nicht zu verwechseln ist die GrwV mit örtlichen Wasserschutzgebietsverordnungen für Trinkwasserschutzgebiete oder mit der Trinkwasserverordnung.

RegAffairs AI beantwortet Fragen zur GrwV mit Quellenangaben.