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Guide · 2026-10-11 · 5 min

Was ist ein Indirekteinleiter? Genehmigung, Kataster, Überwachung

Indirekteinleiter leiten Abwasser in die Kanalisation statt in ein Gewässer. Wann § 58 WHG eine Genehmigung verlangt und was die Länder zusätzlich regeln.

Was ist ein Indirekteinleiter und wann braucht er eine Genehmigung?

Ein Indirekteinleiter leitet Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage, etwa die Kanalisation, statt unmittelbar in ein Gewässer. Dieses Einleiten heißt Indirekteinleitung. Nach § 58 Abs. 1 WHG braucht er eine Genehmigung, soweit die Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor der Vermischung festlegt. Landesrecht kann strenger sein, eine Anzeige genügen lassen oder die Genehmigung dem Betreiber der öffentlichen Anlage übertragen.

Indirekteinleiter und Direkteinleiter

Der Direkteinleiter leitet Abwasser unmittelbar in ein Gewässer ein. Er braucht eine Erlaubnis nach § 57 Abs. 1 WHG. Sie darf nur erteilt werden, wenn Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten werden, wie der Stand der Technik es erlaubt, die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und den sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und die dafür nötigen Anlagen gebaut und betrieben werden. Eine kommunale Kläranlage, die gereinigtes Abwasser in ein Gewässer abgibt, ist selbst ein Direkteinleiter.

Als Abwasser zählt nach § 54 Abs. 1 WHG durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändertes Wasser (Schmutzwasser) und gesammelt abfließendes Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen.

Wer als Dritter in eine private Anlage zur Beseitigung gewerblichen Abwassers einleitet, wird wie ein Indirekteinleiter behandelt. Die Behörde kann davon freistellen, wenn ein Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Einleiter die Anforderungen nach § 58 Abs. 2 sichert (§ 59 WHG).

Wann ist eine Indirekteinleitergenehmigung nötig?

Entscheidend ist der Anhang der Abwasserverordnung (AbwV), der für Ihre Branche gilt. Teil C eines Anhangs regelt die Einleitung ins Gewässer. Teil D und Teil E können Anforderungen vor der Vermischung oder für den Ort des Anfalls enthalten. Nur solche Anforderungen lösen die Genehmigung nach § 58 WHG aus.

Ein Beispiel ist Anhang 40 (Metallbearbeitung). Teil D begrenzt unter anderem Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber, Cyanid und AOX vor der Vermischung. Teil E setzt am Ort des Anfalls etwa LHKW auf 0,1 mg/l, Quecksilber auf 0,05 mg/l und Cadmium auf 0,2 mg/l.

Für rein häusliches Abwasser enthält Anhang 1 der AbwV keine Anforderungen aus Teil D oder E. Es löst deshalb keine Genehmigungspflicht nach § 58 WHG aus. Solche Anforderungen enthalten dagegen etwa die Anhänge 22 (Chemische Industrie), 49 (Mineralölhaltiges Abwasser), 50 (Zahnbehandlung), 52 (Chemischreinigung), 53 (Fotografische Prozesse) und 55 (Wäschereien). Anhang 12 (Bioethanol) stellt in D und E ausdrücklich keine zusätzlichen Anforderungen.

Nach § 58 Abs. 2 WHG gibt es die Genehmigung nur, wenn die AbwV-Anforderungen samt allgemeinen Anforderungen eingehalten werden, die Einleitung der nachgeschalteten Kläranlage nicht gefährdet wird und die nötigen Anlagen gebaut sind und laufen. Ein Widerrufsvorbehalt ist zulässig (§ 58 Abs. 4 WHG).

Konzentrationswerte dürfen nicht entgegen dem Stand der Technik durch Verdünnung erreicht werden (§ 3 Abs. 3 AbwV). Wo Werte für den Ort des Anfalls gelten, darf erst gemischt werden, wenn sie eingehalten sind (§ 3 Abs. 5 AbwV). Den Ort des Anfalls definiert § 2 Nr. 5 AbwV als den Ort, an dem das Abwasser vor der Vermischung behandelt worden ist, sonst wo es zuerst gefasst wird.

Eine Zulassung für die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen von vor dem 1. März 2010 gilt als Genehmigung nach § 58 fort. Keine Genehmigung nach § 58 braucht, wer schon vor diesem Datum eingeleitet hat und das nach dem Landesrecht vom 28. Februar 2010 ohne Genehmigung durfte (§ 105 Abs. 1 WHG). Bestehende Einleitungen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen aber in angemessenen Fristen angepasst werden (§ 58 Abs. 3 WHG).

Indirekteinleiterverordnung und Landesrecht

Eine Indirekteinleiterverordnung des Bundes gibt es im Bundesrechtsverzeichnis nicht. § 23 Abs. 3 WHG erlaubt den Landesregierungen eigene Verordnungen, solange der Bund von seiner Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch macht.

LandRechtsgrundlageKernpunkt
Baden-WürttembergIndVO vom 19.04.1999Anzeige statt Genehmigung nach § 5, etwa bei zugelassener Behandlungsanlage, mindestens einen Monat vorher. Zuständig ist die untere Wasserbehörde
Bayernkeine eigene Verordnung, BayWG§ 58 WHG gilt direkt, Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde
BerlinIndV vom 01.04.2005Häusliches Abwasser und Niederschlagswasser ausgenommen. Sonst Genehmigung auch ohne AbwV-Anforderung, wenn Stoffe vor der Vermischung die Werte der Anlage erreichen und täglich mindestens 20 m³ anfallen
BrandenburgIndV vom 26.08.2009Anzeige für bauartzugelassene Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn, Prüfung durch Sachverständige alle 5 Jahre
HessenIndV vom 20.06.2023Anzeige für bestimmte Fälle, etwa aus den Anhängen 17, 22, 31, 49, 50, 52, 53 und 55. Einleiten einen Monat nach der Anzeige, falls die Behörde nicht verbietet oder Auflagen setzt. Gültig vom 29.07.2023 bis 31.12.2030
Nordrhein-Westfalenkeine Verordnung, § 58 LWG§ 58 WHG gilt direkt. Zusätzlich Anzeige für flüssige Stoffe nach § 55 Abs. 3 WHG. Nach vier Wochen zulässig, wenn die Behörde weder eine Genehmigungspflicht anordnet noch die Frist verlängert
Sachsen-AnhaltIndEinlVO vom 07.03.2007Bei zugelassener Anlage gilt die Genehmigung für bestimmte Anhänge als erteilt. Prüfung vor Beginn und mindestens alle 5 Jahre, Anzeige einen Monat vorher

In Nordrhein-Westfalen gilt die Anzeige für Stoffe nach § 55 Abs. 3 WHG seit dem 18. Mai 2021, § 58 WHG gilt daneben direkt (§ 58 Abs. 1 LWG). Die VGS von 1989 wurde 2005 aufgehoben. Ältere Fassungen im Netz zeigen dort noch eine Genehmigungspflicht. Zuständig ist meist die untere Umweltschutzbehörde, in bestimmten Fällen die Bezirksregierung (ZustVU).

In Bayern ist das Wasserwirtschaftsamt fachlicher Gutachter (LfU-Merkblatt 4.5/1). In Berlin sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und die übrigen Länder stehen nicht in der Tabelle. Dort prüfen Sie Landeswassergesetz und Verordnungen.

Genehmigung der Gemeinde ist etwas anderes

Neben dem Wasserrecht gilt die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde. Deren Einleitungsgenehmigung ersetzt die wasserrechtliche Genehmigung nicht. Die Münchner Satzung (§ 10 Abs. 4) und die Essener Satzung (§ 16 Abs. 2) sagen das ausdrücklich. Oft brauchen Sie beides.

Das Indirekteinleiterkataster

Ein bundesweites Indirekteinleiterkataster gibt es nicht. In Sachsen führt es der Betreiber der öffentlichen Anlage als Teil des Betriebstagebuchs nach der Eigenkontrollverordnung: Firma, Einleitstelle, Art und Menge, Schadstoffe, Überwachungsturnus, jährlich zu aktualisieren. Erfasst sind Ströme mit AbwV-Anforderungen am Ort des Anfalls oder vor der Vermischung, Starkverschmutzerzuschläge und sonstige genehmigungspflichtige Vorbehandlungen.

In Bayern schreibt Art. 54 BayWG ein Abwasserkataster mit Einleiterkataster vor, das die wesentlichen Einleitungen namentlich erfasst. Das LWG NRW (§ 58 Abs. 3) sieht dagegen ein behördliches Verzeichnis der genehmigungspflichtigen Indirekteinleitungen vor, keine Katasterpflicht der Gemeinde.

Indirekteinleiterüberwachung

Der Einleiter muss sein Abwasser nach der Zulassung oder der dazu erlassenen Verordnung durch fachkundiges Personal untersuchen oder durch eine geeignete Stelle untersuchen lassen (§ 61 WHG). Die Wasserbehörde überprüft Zulassungen regelmäßig und aus besonderem Anlass und passt sie soweit nötig an (§ 100 Abs. 2 WHG). Betreten und Unterlagen verlangen darf sie nach § 101 WHG.

In Hessen prüfen bei Anzeigefällen Sachverständige einer zugelassenen Stelle auf Kosten des Einleiters, bei Anhang 49 spätestens alle 30 Monate, bei den Anhängen 17 und 50 bis 55 spätestens alle 5 Jahre. Der Kanalnetzbetreiber kontrolliert nach seiner Satzung. In Bayern besichtigt er nach der EÜV die Einleitstellen größerer Gewerbe- und Industriebetriebe einmal im Jahr.

Die Frage nach dem passenden AbwV-Anhang und der Genehmigungspflicht beantwortet RegAffairs AI mit Quellen zum Nachlesen.