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Guide · 2026-11-05 · 4 min

Pflanzenschutzmittel-Liste beim BVL finden und richtig prüfen

Die Pflanzenschutzmittel-Liste des BVL zeigt zugelassene Mittel in Deutschland. So prüfen Sie Zulassung, Anwendungen und Fristen bei Zulassungsende.

Die amtliche Pflanzenschutzmittel-Liste für Deutschland finden Sie in der Online-Datenbank des BVL, die aktuell zugelassene Mittel enthält. Vor einer Anwendung prüfen Sie außerdem, ob die Zulassung besteht, nicht ruht und den geplanten Einsatz erlaubt. Maßgeblich sind die gültigen Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen nach § 12 Pflanzenschutzgesetz. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor.

Ein Produktname in einer Liste reicht deshalb nicht als Entscheidungsgrundlage. Auch ein zugelassener Wirkstoff sagt noch nicht, ob das konkrete Mittel in Deutschland für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden darf. Die EU-Verordnung über Pflanzenschutzmittel unterscheidet zwischen der Wirkstoffgenehmigung und der Zulassung des einzelnen Mittels im betreffenden Mitgliedstaat.

Welche Pflanzenschutzmittel-Liste ist die richtige?

Das BVL bietet mehrere Veröffentlichungen mit unterschiedlicher Abdeckung. Wählen Sie die Liste nach Ihrer Frage: Geht es um aktuell zugelassene Pflanzenschutzmittel oder um den Status älterer Bestände? Für eine aktuelle Zulassungsrecherche beginnen Sie mit der Online-Datenbank. Für ein bereits eingetretenes Zulassungsende ziehen Sie die passende historische Übersicht hinzu.

Ihre FragePassender BVL-EinstiegAktualisierung laut BVL
Welche Mittel sind aktuell zugelassen?Online-DatenbankIn der Regel zu Monatsbeginn
Wo finde ich eine Übersicht einschließlich jüngerer Zulassungsenden?Übersichtsliste, mit beendeten Zulassungen der vergangenen acht Jahre in Tabelle 7Vierteljährlich
Wo stehen länger zurückliegende Zulassungsenden?Veröffentlichung „Beendete Zulassungen“, mit Zulassungsenden seit 1992Jeweils zu Jahresbeginn

Diese Abdeckung und die Aktualisierungsrhythmen beschreibt das BVL auf seiner Erläuterungsseite zur Online-Datenbank. Über die BVL-Seite zu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln erreichen Sie die verschiedenen Angebote.

Der monatliche Datenstand kann von neueren Meldungen zu Widerrufen oder Verlängerungen abweichen. Das BVL verweist deshalb auf anlassbezogene Meldungen und bekannte Datenfehler. Prüfen Sie diese Hinweise vor einer Entscheidung mit. Ein Datenbanktreffer ersetzt diesen Abgleich nicht.

Zulassung und Anwendung eines Mittels prüfen

Für die Recherche bietet das BVL eine Standardsuche und eine schrittweise Suche. Unabhängig vom Einstieg sollten Sie das Mittel zuerst eindeutig zuordnen und danach die geplante Anwendung prüfen.

Mittel und Zulassungsnummer abgleichen

Nehmen Sie die Angaben auf dem Gebinde als Ausgangspunkt. Vergleichen Sie die Handelsbezeichnung und die Zulassungsnummer mit dem gefundenen Datensatz. Eine Suche nur nach dem Wirkstoff beantwortet noch nicht die Frage nach der Zulassung Ihres Produkts.

Die amtlichen Datenblätter führen unter anderem Handelsbezeichnung, Zulassungsnummer, Zulassungsinhaber und Zulassungsende auf. Sie trennen außerdem Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise und verweisen auf Anwendungslisten. Diese Struktur ist in einem amtlichen BVL-Datenblatt nachvollziehbar. Verwenden Sie für Ihre Prüfung das Datenblatt des tatsächlich vorliegenden Mittels.

Status und konkrete Anwendung getrennt prüfen

Prüfen Sie zunächst, ob die Zulassung besteht und nicht ruht. Gleichen Sie den Datenbankstand mit den gesonderten BVL-Meldungen ab. Das gilt auch dann, wenn Ihnen das Produkt bereits bekannt ist.

Öffnen Sie anschließend die zum Mittel gehörenden Anwendungslisten. Vergleichen Sie den geplanten Einsatz mit den gültigen Anwendungsgebieten und den zugehörigen Bestimmungen. Lesen Sie auch die anwendungsbezogenen Auflagen, statt beim allgemeinen Datenblatt stehen zu bleiben. Maßgeblich ist nach § 12 Pflanzenschutzgesetz die erlaubte konkrete Anwendung, nicht allein die Zugehörigkeit zu einem Wirkstoff.

Das betrifft besonders die Suche nach einem Mittel für eine bestimmte Kultur oder einen bestimmten Schaderreger. Eine Produktzulassung ist keine pauschale Erlaubnis für jeden Einsatz. Die Zulassung legt die zugelassenen Pflanzen beziehungsweise Bereiche, Zwecke und Verwendungsbedingungen fest, wie Artikel 31 der EU-Verordnung vorsieht.

Wenn ein Mittel fehlt oder die Zulassung endet

Ein fehlender Treffer bedeutet nicht automatisch, dass ein Mittel verboten ist. Prüfen Sie zuerst die Produktidentität, danach die Informationen zu beendeten Zulassungen und die aktuellen BVL-Meldungen. Die Online-Datenbank enthält nur aktuell zugelassene Mittel. Für ältere Zulassungsenden sind daher die gesonderten Veröffentlichungen vorgesehen.

Bei Beständen müssen Sie Abverkauf und Aufbrauch auseinanderhalten. Für bestimmte Beendigungsgründe gelten folgende gesetzliche Fristen:

  • Endet die Zulassung durch Zeitablauf oder Widerruf auf Antrag des Inhabers, sieht § 28 Absatz 4 Pflanzenschutzgesetz sechs Monate für das weitere Inverkehrbringen vor. Das gilt für Mittel, die bei Zulassungsende bereits im freien Verkehr waren.
  • Bei diesen Beendigungsgründen beträgt die gesetzliche Aufbrauchfrist grundsätzlich 18 Monate ab Zulassungsende. Nach § 12 Absatz 5 Pflanzenschutzgesetz macht das BVL diese Frist im elektronischen Bundesanzeiger bekannt.

Die 18 Monate beginnen also nicht erst nach den sechs Monaten Abverkauf. Übertragen Sie diese Regeln nicht pauschal auf jeden behördlichen Widerruf, jedes Ruhen oder jeden Teilwiderruf. Prüfen Sie für das betreffende Mittel die konkrete Frist und den Umfang der Einschränkung.

BVL-Datenbank oder PS Info?

PS Info ist ein amtliches Informationsangebot des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz. Die allgemeine Recherche ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Sie bietet Zugänge über Handelsnamen und Wirkstoffe sowie über Kulturen, Schaderreger beziehungsweise Indikationen.

Für eine kulturbezogene Recherche im integriert-konventionellen oder ökologischen Anbau kann PS Info den Einstieg erleichtern. Prüfen Sie dabei das angezeigte Datum des letzten BVL-Datenimports. PS Info ergänzt die Recherche, erteilt aber keine zusätzliche Produktzulassung und ist nicht die BVL-Datenbank selbst. Die allgemeine Recherche ist außerdem nicht mit dem gesonderten Angebot „PS Info mein Betrieb“ gleichzusetzen.

RegAffairs AI beantwortet die Frage nach der deutschen Pflanzenschutzmittel-Liste mit Verweisen auf BVL-Informationen und amtliche Gesetzestexte.

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