Zugelassene Spritzmittel gegen Kartoffelkäfer in Deutschland
Welche Spritzmittel gegen Kartoffelkäfer zugelassen sind, was im Hausgarten gilt, ob Neemöl und Hausmittel erlaubt sind und ob er meldepflichtig ist.
Welche Spritzmittel gegen Kartoffelkäfer zugelassen sind
Spritzmittel gegen Kartoffelkäfer müssen in Deutschland für die Anwendung an Kartoffeln gegen diesen Schädling zugelassen sein. Die BVL-Datenbank führt mit Stand 01.10.2026 rund 77 Mittel, viele davon Vertriebserweiterungen, etwa mit Azadirachtin (Neem), Spinosad oder Acetamiprid.
Die Regel steht in § 12 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz: nur zugelassene Mittel, nur im zugelassenen Anwendungsgebiet, nur nach den Anwendungsbestimmungen. Wer das missachtet, riskiert nach § 68 PflSchG ein Bußgeld bis 50.000 Euro.
Zugelassene Mittel gegen Kartoffelkäfer
Die Tabelle zeigt Wirkstoffe mit Beispielmitteln und den erfassten Zulassungsenden. "HuK: ja" heißt, dass einzelne Mittel dieser Gruppe für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind, nicht jedes Beispielmittel. "nur HuK" heißt: das Mittel ist ausschließlich für nichtberufliche Anwender zugelassen. Prüfen Sie immer das konkrete Produkt und seine Kartoffelkäfer-Anwendung.
| Wirkstoff | Beispielmittel | Zugelassen bis | HuK |
|---|---|---|---|
| Azadirachtin (Neem) | NeemAzal-T/S, Spruzit NEEM GemüseSchädlingsfrei | 31.01.2028 | ja |
| Azadirachtin + Pyrethrine | Neem Duo Schädlingsfrei | 15.06.2027 | nur HuK |
| Spinosad | SpinTor, NEXSUBA, Ultima Käfer- und Raupenfrei | 31.10.2027 | ja |
| Rapsöl + Pyrethrine | Spruzit Schädlingsfrei | 31.03.2027 | ja |
| Pyrethrine | Raptol HP, NEU 1153 I EC | 30.04.2029 | nein |
| Deltamethrin | Decis forte, Nuyard | 15.08.2027 | nein |
| Deltamethrin | Bayer Garten Gemüse-Schädlingsfrei Decis AF | 15.08.2027 | ja |
| Acetamiprid | Mospilan SG (005655-00), Danjiri | 28.02.2027 | nein |
| Acetamiprid | MOSPILAN SG (035655-00), LEAXO, Carnadine 200 | 28.02.2034 | nein |
| Chlorantraniliprole | CORAGEN, Voliam, COSAYR, TECORLA | 31.05.2028 | nein |
| Cyantraniliprole | BENEVIA | 14.09.2027 | nein |
| Flupyradifurone | SIVANTO prime | 09.12.2026 | nein |
| Flupyradifurone | Lizetan Plus Schädlingsfrei AF | 09.12.2026 | ja |
| Cypermethrin | Cyperkill Max | 28.02.2027 | nein |
| Cypermethrin + Piperonylbutoxid | SHERPA DUO | 31.01.2027 | nein |
Daten zu Mitteln ohne Link: BVL-PSM-API.
Auch die Wartezeit ist produktbezogen: Bei NeemAzal-T/S beträgt sie für diese Anwendung 4 Tage, bei SpinTor 14 Tage. Maßgeblich sind die Angaben zur konkreten Anwendung, nicht allein der Wirkstoff.
Mehrere Zulassungen laufen bald aus: Flupyradifurone am 09.12.2026, SHERPA DUO am 31.01.2027, Cyperkill Max, Mospilan SG und Danjiri am 28.02.2027, Spruzit Schädlingsfrei am 31.03.2027. Nach Ende der Zulassung dürfen Restbestände nach § 12 Abs. 5 PflSchG bis zu 18 Monate aufgebraucht werden, sofern das BVL bei einem Widerruf keine kürzere Frist festlegt.
Bei Neem lohnt ein zweiter Blick: Die EU-Genehmigung von Azadirachtin läuft nach Verordnung (EU) 2024/1206 nur bis 31.01.2027, also vor dem nationalen Zulassungsende von NeemAzal-T/S am 31.01.2028. Der Status kann sich daher ändern.
Pyrethroide und die Bekämpfungsschwelle
Die LfL Bayern rät von Pyrethroiden gegen den Kartoffelkäfer ab, weil sie nicht mehr sicher wirken. Als Bekämpfungsschwelle nennt sie 15 Junglarven je Pflanze. Das betrifft Pyrethroide wie Deltamethrin und Cypermethrin aus der Tabelle.
Lambda-Cyhalothrin hat in Kartoffel keine Zulassung gegen den Kartoffelkäfer, nur gegen Blattläuse und Drahtwurm (BVL-PSM-API).
Ökolandbau und Bt-Präparate
Mittel mit Azadirachtin, Spinosad und Pyrethrinen, teils mit Rapsöl, stehen auf der BVL-Ökoliste (Stand Juli 2026) für den Kartoffelkäfer, etwa NeemAzal-T/S und SpinTor. Das Bt-Präparat Novodor FC hat seit 2019 keine reguläre Zulassung mehr, weil die EU-Genehmigung des Wirkstoffs ausgelaufen ist (BVL). Die Notfallzulassung 2026 galt vom 27.04. bis 24.08.2026 und nur für den Ökolandbau. Sie ist abgelaufen. Ob es 2027 wieder eine gibt, zeigt die Übersicht der Notfallzulassungen.
Kartoffelkäfer im Hausgarten bekämpfen
Im Haus- und Kleingarten gelten strengere Regeln. Nach § 12 Abs. 3 Satz 2 PflSchG dürfen dort nur Mittel eingesetzt werden, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind, oder berufliche Mittel, deren Eignung für den Hausgarten das BVL festgestellt hat. Auf der Packung der ersten Gruppe steht "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig" (BVL). Für diese Mittel brauchen Hobbygärtner keinen Sachkundenachweis (§ 9 Abs. 5 PflSchG).
Berufliche Mittel mit BVL-Feststellung darf nur anwenden, wer sachkundig ist. Wer im Hausgarten ein Mittel einsetzt, das weder für nichtberufliche Anwender zugelassen noch vom BVL für den Hausgarten festgestellt ist, riskiert nach § 68 PflSchG bis 10.000 Euro.
Infrage kommen Neem-, Spinosad-, Rapsöl/Pyrethrin- und Deltamethrin-Gartensprays aus der Tabelle, dazu Lizetan Plus Schädlingsfrei AF bis 09.12.2026. Achten Sie auf die Kultur: Ein Mittel nur für Zierpflanzen ist auf Kartoffeln verboten. Aufwandmenge, Wartezeit sowie Bienen- und Gewässerauflagen gelten auch im Beet. Auf Wegen und Hofflächen ist die Anwendung verboten, und zu Gewässern ist Abstand zu halten (BVL-Faltblatt).
Käfer und Larven können Sie von Hand absammeln. Dafür brauchen Sie kein Pflanzenschutzmittel.
Ist Neemöl erlaubt?
Nur als zugelassenes Azadirachtin-Produkt wie NeemAzal-T/S oder eine seiner Vertriebserweiterungen. Neemöl aus Drogerie oder Onlineshop ist kein zugelassenes Pflanzenschutzmittel, und Neem steht nicht auf der BVL-Liste der Grundstoffe. Auch zugelassenes Neem hat Umweltauflagen. NeemAzal-T/S ist zwar nicht bienengefährlich (B4), aber laut Datenblatt giftig für Fische und schädlich für Marienkäfer, Florfliegen und Schwebfliegen.
Hausmittel gegen Kartoffelkäfer
Für selbst angesetzte Brühen gilt die Zulassungsausnahme nur, wenn sie ausschließlich genehmigte Grundstoffe enthalten (§ 12 Abs. 4 PflSchG). Die BVL-Grundstoffliste enthält beispielsweise Brennnessel und Ackerschachtelhalm. Das ist keine pauschale Erlaubnis gegen Kartoffelkäfer. Prüfen Sie im verlinkten EU-Prüfbericht, ob Kultur, Schädling und Anwendung abgedeckt sind.
Die LfL Bayern stellt klar, dass andere "Hausmittelchen" nicht erlaubt sind. Die Landwirtschaftskammer NRW nennt Rainfarn, Wermut, Schafgarbe, Beinwell und Rhabarber als Pflanzen, die nicht für den Pflanzenschutz verwendet werden dürfen. Rezepte mit Spülmittel oder Tabaksud fallen nicht unter die Grundstoffausnahme. Quassia ist seit 2020 nicht mehr erlaubt (BVL).
Ist der Kartoffelkäfer meldepflichtig?
Nein.
Das Julius Kühn-Institut führt ihn unter den Schädlingen, die in ganz Deutschland weit verbreitet und nicht geregelt sind. In der EU ist er nur ein Quarantäneschädling für Schutzgebiete: Irland, Zypern, Malta, Nordirland, die Azoren und Madeira, Ibiza und Menorca sowie Teile Finnlands und Schwedens (JKI-Liste vom 13.01.2025). Deutschland gehört nicht dazu. Relevant wird das erst, wenn Sie Kartoffeln oder Wirtspflanzen in ein solches Gebiet liefern.
Spritzmittel gegen Krautfäule an Kartoffeln
Für Kraut- und Knollenfäule brauchen Sie eine andere zugelassene Anwendung als gegen Kartoffelkäfer. Für den Hausgarten gibt es die REVUS-GARTEN-Familie mit Mandipropamid, zum Beispiel COMPO Pilz-frei Revus, nur noch bis 31.12.2026 zugelassen. Orangenöl-Mittel wie PREV-GOLD laufen bis 31.12.2027. Kupfermittel sind laut BVL-Daten in Kartoffeln nicht für den Hausgarten zugelassen.
So prüfen Sie die Zulassung selbst
Verbindlich ist die BVL-Datenbank. In der Schritt-für-Schritt-Suche wählen Sie Kultur "Kartoffel" und Schadorganismus "Kartoffelkäfer" oder "Kraut- und Knollenfäule". Bei Fragen zur Bedienung helfen die Bedienungshinweise. Widerrufene oder ruhende Mittel stehen auf der Widerrufsseite.
Die zitierte Antwort zu dieser Frage finden Sie auch bei RegAffairs AI, mit Links auf die BVL-Quellen.