Swissmedic Liste der zugelassenen Arzneimittel richtig nutzen
Die Swissmedic-Liste zeigt zugelassene Arzneimittel und wird monatlich aktualisiert. So prüfen Sie Präparat, Packung, Vergütung und Vertriebsstatus.
Die Swissmedic Liste der zugelassenen Humanarzneimittel steht unter «Listen und Verzeichnisse», Abschnitt 1.1. Swissmedic stellt die Arzneimittellisten als Excel-Dateien bereit und aktualisiert sie monatlich.
Für eine Zulassungsprüfung brauchen Sie die passende Liste und das eindeutig zugeordnete Präparat. Ein Eintrag ist weder die Spezialitätenliste noch ein Lagerbestand. Die Vergütung prüfen Sie beim BAG, den Vertriebsstatus in Abschnitt 1.8.
Welche Swissmedic-Medikamentenliste brauchen Sie?
Für die übliche Suche nach einem Humanarzneimittel bietet Abschnitt 1.1 drei Dateien. Für Packungen gibt es eine gesonderte Datei.
| Datei | Verwendung |
|---|---|
| Zugelassene Arzneimittel | Ausgangspunkt für die Suche nach einem zugelassenen Humanarzneimittel |
| Erweiterte Arzneimittelliste | Ergänzende Prüfung, auch mit Blick auf befristet zugelassene Indikationen |
| Zugelassene Packungen | Prüfung der betreffenden Packung |
Wer eine Medikamentenliste für die Schweiz oder eine PDF-Liste sucht, nimmt die XLSX-Dateien auf dieser Seite. Beim Abruf am 28. Oktober 2026 zeigten die fünf Downloads in Abschnitt 1.1 das Dateidatum 30.09.2026. Dieses Datum bezeichnet die angebotene Datei, nicht das Änderungsdatum jeder Zeile.
Swissmedic veröffentlicht Listen für Tierarzneimittel separat in Abschnitt 3.1. Die Humanliste ersetzt sie nicht. Für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ohne Indikation, die nicht im Meldeverfahren zugelassen sind, gibt es in Abschnitt 1.1 zwei weitere Listen. Komplementärarzneimittel ohne Indikation im Meldeverfahren stehen in Abschnitt 2. Die Liste eingegangener Gesuche in Abschnitt 1.2 belegt keine erteilte Zulassung.
So prüfen Sie Swissmedic-Zulassungen
Der folgende Ablauf ist eine Arbeitsempfehlung für Zulassungsmanagement und Qualitätssicherung. Er folgt den getrennten Ebenen für Arzneimittel, Dosisstärke und Packung in den amtlichen Daten.
- Öffnen Sie die passende Humanarzneimittelliste in Abschnitt 1.1. Notieren Sie Dateidatum und Abrufdatum.
- Ordnen Sie das Präparat eindeutig zu. Gleichen Sie Namen und Darreichungsform ab, statt einen ähnlich benannten Treffer zu übernehmen.
- Prüfen Sie die relevante Dosisstärke. Für eine konkrete Packung ziehen Sie die Packungsliste hinzu.
- Achten Sie auf Befristungen und den Indikationsbezug. Ein Treffer heisst nicht, dass jede Indikation unbefristet zugelassen ist.
- Fehlt der Treffer oder bleibt er unklar, klären Sie zuerst Dateistand, Listenwahl und Präparateidentität. Daraus allein folgt keine abschliessende Aussage.
Lesen Sie im Dateikopf der heruntergeladenen Arbeitsmappe, welche Identifikatoren die aktuelle Datei tatsächlich führt, und übernehmen Sie Zulassungsnummer, Zulassungsinhaberin oder ATC-Code nur, wenn diese Felder in genau dieser Datei stehen. Die Swissmedic-Erläuterungen beziehen das Erstzulassungsdatum auf die zuerst zugelassene Dosisstärke, nicht auf jede spätere Stärke. Das Metadaten-Änderungsdatum im OGD-Katalog, 13.06.2025, ist nicht der Datenstichtag der Excel-Datei.
Der Monatsrhythmus ist keine Echtzeitauskunft.
Spezialitätenliste und Vertriebsstatus getrennt prüfen
Für eine «Arzneimittelliste mit Tarif» oder für kassenpflichtige Medikamente reicht die Swissmedic-Zulassungsliste nicht. Die Spezialitätenliste des BAG betrifft die Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Preise. Das BAG berücksichtigt dabei Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Auch Limitierungen sind möglich. Eine Swissmedic-Zulassung bedeutet keine automatische SL-Aufnahme. Die Zulassungsliste in Abschnitt 1.1 ist keine Liste nicht kassenpflichtiger Medikamente, und ein fehlender SL-Eintrag schliesst andere Vergütungswege nicht aus.
Für den Vertrieb führt Swissmedic eine eigene Liste in Abschnitt 1.8. Sie erfasst das Nicht-Inverkehrbringen sowie die Einstellung oder Unterbrechung des Vertriebs zugelassener Humanarzneimittel. Dazu gehören unter anderem Präparate, die länger als ein Jahr nicht vertrieben wurden, und Präparate, die innerhalb eines Jahres nach der Zulassung nicht in Verkehr gebracht wurden. Beim Abruf am 28. Oktober 2026 trug auch diese Datei das Datum 30.09.2026, und Swissmedic aktualisiert sie monatlich. Das Fehlen in dieser Liste beweist keine kurzfristige Lieferbarkeit.
Wo Sie Arzneimittelinformationen finden
Für Arzneimittelinformationen verweist Swissmedic auf swissmedicinfo.ch für Patientinnen und Patienten sowie Tierhalterinnen und Tierhalter, und auf swissmedicinfo-pro.ch für Fachpersonen. Auf der Patientenoberfläche suchen Sie nach Arzneimittel, Wirkstoff und Zulassungsinhaberin. RegAffairs AI beantwortet die Frage nach der Swissmedic-Liste in einer öffentlichen Antwort mit Quellenverweisen. Diese AIPS-Angebote ersetzen die Zulassungsliste nicht.