PRTR Meldepflicht in Deutschland
Was muss ein Betrieb in Deutschland an das PRTR melden?
Kurzantwort: Ein Betrieb in Deutschland meldet zum PRTR, wenn er eine Tätigkeit nach Anhang I der E-PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 oberhalb der dort genannten Kapazitätsschwelle betreibt. Zu melden sind jährlich (1) Freisetzungen der Schadstoffe aus Anhang II in Luft, Wasser und Boden, wenn deren Mengenschwellen überschritten sind, (2) Verbringungen gefährlicher Abfälle über 2 t/Jahr und nicht gefährlicher Abfälle über 2.000 t/Jahr außerhalb des Standorts und (3) Schadstoffe im Abwasser, das an externe Kläranlagen geht. Hinzu kommen Stammdaten zum Betrieb. Der Bericht geht elektronisch über BUBE an die zuständige Landesbehörde, und zwar bis zum 30. April des Folgejahres.
Vorgehen: Ich habe die E-PRTR-Verordnung und die Verordnung (EU) 2024/1244 auf EUR-Lex gelesen, dazu den deutschen Umsetzungsbericht 2024 des Umweltbundesamts zum PRTR-Protokoll, die PRTR-Seiten des LfU Bayern und der BUKEA Hamburg sowie die Thru.de-Daten. Den Wortlaut des SchadRegProtAG auf gesetze-im-internet.de konnte ich diesmal nicht öffnen. Die Angaben zum deutschen Gesetz stammen deshalb aus dem UBA-Bericht und den Landesseiten.
Rechtsrahmen
- Die Meldepflicht selbst ergibt sich unmittelbar aus Art. 5 der E-PRTR-Verordnung. Laut UBA begründet das deutsche SchadRegProtAG (2007, geändert durch das Änderungsgesetz vom 9. Dezember 2020) „keine eigenen materiellen Berichtspflichten“. Es regelt Zuständigkeiten, Verfahren und Form, Informantenschutz, Vertraulichkeit und Bußgelder (UBA-Umsetzungsbericht 2024, S. 6–7).
- Deutschland setzt die Verordnung 1:1 um. Kapazitätsschwellen stehen in Anhang I, Mengenschwellen in Anhang II. Meldepflichtig ist der Betreiber, nicht der Eigentümer. Der Betreiber muss aber den Namen des Eigentümers angeben (ebd., S. 11).
Was gemeldet wird
- Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden für Schadstoffe aus Anhang II, sobald der jeweilige Schwellenwert überschritten ist. Gemeldet werden Gesamtangaben „infolge aller beabsichtigten, versehentlichen, routinemäßigen und nicht routinemäßigen Tätigkeiten“ (Art. 5 Abs. 2; EUR-Lex 32006R0166). Anhang II umfasst 91 Stoffe; Nr. 87–91 gehen über das UNECE-Protokoll hinaus. Für Dioxine/Furane gilt 0,0001 kg/a in Luft, Wasser und Boden (UBA-Bericht, S. 11–12).
- Abfallverbringung außerhalb des Standorts: gefährliche Abfälle über 2 t/Jahr, nicht gefährliche über 2.000 t/Jahr, jeweils getrennt nach Verwertung oder Beseitigung. Abfall, der im Boden behandelt oder verpresst wird, meldet nur der Erzeugerbetrieb, und zwar als Freisetzung in den Boden (Art. 6).
- Schadstoffe im Abwasser, das zur Behandlung außerhalb des Standorts abgegeben wird, wenn die Schwellen überschritten sind (LfU Bayern).
- Bestimmungsmethode: Messung, Berechnung oder Schätzung. Bei Messung oder Berechnung ist zusätzlich die Analyse- bzw. Berechnungsmethode anzugeben (UBA-Bericht, S. 14).
- Stammdaten nach Anhang III, unter anderem:
- Name, Kennnummer, Anschrift und Koordinaten des Betriebs
- Muttergesellschaft
- NACE-Code und Flusseinzugsgebiet
- Tätigkeiten nach Anhang I
- Produktionsvolumen, Zahl der Anlagen, Betriebsstunden und Beschäftigte
So sehen gemeldete Daten im deutschen PRTR für 2024 aus:
- NMVOC in die Luft, 157.000 kg/a (Airbus Operations, HH) [1]
- 228,21 t gefährliche Abfälle zur Verwertung (Johnson Matthey Chemicals, NW) [2]
- 83.800 kg/a TOC im Abwasser (Siegfried PharmaChemikalien Minden, NW) [3]
Fristen, Meldeweg, Pflichten
- Abgabe: bis 30. April des Folgejahres. Auf Antrag ist im Einzelfall eine Verlängerung bis 31. Mai möglich. Der Antrag ist laut UBA und LfU Bayern bis 31. März zu stellen (UBA-Bericht, S. 13).
- Die BUKEA Hamburg nennt auf ihrer Seite für den Verlängerungsantrag dagegen den 30. April (hamburg.de).
- Meldeweg: elektronisch über BUBE. Das neue BUBE ist seit 5. April 2024 online, Papiermeldungen sind nicht vorgesehen. Die Zugangskennung kommt von der zuständigen Behörde. Die Landesbehörde prüft die Daten und leitet sie an das UBA weiter (UBA-Bericht, S. 7, 14).
- Aufbewahrung: Die Grunddaten sind fünf Jahre für die Behörden verfügbar zu halten (Art. 5 Abs. 5).
- Vertraulichkeit: Der Betreiber kann Angaben als vertraulich kennzeichnen. Das gilt aber nicht für Angaben zu Schadstofffreisetzungen, wenn sich die Vertraulichkeit auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten stützt (§ 5 Abs. 3 SchadRegProtAG, laut UBA-Bericht, S. 17).
- Bußgeld: Ordnungswidrig nach § 7 SchadRegProtAG handelt, wer eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder Daten nicht ausreichend lang verfügbar hält (UBA-Bericht, S. 15).
Was sich ändert: Industrieemissionsportal-Verordnung (EU) 2024/1244
- Die Verordnung (EU) 2024/1244 gilt ab 1. Januar 2028 und hebt die E-PRTR-Verordnung zu diesem Datum auf. Für das Berichtsjahr 2026 gilt noch die Verordnung 166/2006, das erste Berichtsjahr nach neuem Recht ist 2027 (Art. 20–21; EUR-Lex 32024R1244).
- Neu nach Art. 6:
- Ressourcenverbrauch (Wasser, Energie, relevante Rohstoffe)
- Kontextinformationen wie Produktionsvolumen
- Tätigkeiten, die an Anhang I/Ia der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU anknüpfen
- weitere Tätigkeiten, etwa Aquakultur und Wasserstoff-Elektrolyse
- Die Abfallschwellen von 2 t bzw. 2.000 t bleiben.
- Laut UBA muss das SchadRegProtAG an die neue Verordnung angepasst werden. Ob eine Neufassung inzwischen verabschiedet ist, konnte ich nicht prüfen (UBA-Bericht, S. 7).
Ich kann als Nächstes für eine konkrete Tätigkeit die Kapazitätsschwelle in Anhang I und die Stoffschwellen in Anhang II wörtlich heraussuchen, nach altem und neuem Recht nebeneinander.
Ab welchen Schwellenwerten gilt die Meldepflicht?
Die Meldepflicht wird in zwei Stufen geprüft. Stufe 1: Der Betrieb muss eine Tätigkeit nach Anhang I der E-PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 oberhalb des dort genannten Kapazitätsschwellenwerts betreiben. Nur dann ist er überhaupt berichtspflichtig. Stufe 2: Gemeldet wird dann jede Datenart, deren Mengenschwelle überschritten ist. Für Freisetzungen und Abwasser stehen die Schwellen in Anhang II, für Abfälle gelten 2 t/Jahr (gefährlich) bzw. 2.000 t/Jahr (nicht gefährlich) nach Art. 5 Abs. 1 (EUR-Lex 32006R0166).
Vorgehen: Ich habe die Anhänge I und II im Amtsblatttext auf EUR-Lex gelesen und dort auch den Änderungsstand geprüft. Laut EUR-Lex haben die späteren Änderungsrechtsakte, darunter die Verordnung (EU) 2019/1010, beide Anhänge nicht geändert (EUR-Lex, Änderungsübersicht). Die niederländische E-PRTR-Liste des RIVM habe ich nicht verwendet. Sie enthält nationale Schwellen, die teils deutlich niedriger liegen (z. B. CO₂ 100.000 kg statt 100 Mio. kg) und für Deutschland nicht gelten.
Stufe 1: Kapazitätsschwellen (Anhang I)
- Anhang I listet 53 Tätigkeiten. Für 16 davon gilt kein Schwellenwert (Sternchen), dort ist jeder Betrieb berichtspflichtig. Dazu gehören:
- Raffinerien und Kokereien
- die gesamte chemische Grundstoffherstellung nach Nr. 4 a bis f, auch Grundarzneimittel, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel-Ausgangsstoffe
- die Nichteisen-Rohmetallgewinnung
- der Untertage-Bergbau
- die Zellstoffherstellung
- Einige typische Schwellen:
- Verbrennungsanlagen ab 50 MW Feuerungswärmeleistung
- Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen ab 30 m³ Wirkbadvolumen
- Lösemittel-Oberflächenbehandlung ab 150 kg/h oder 200 t/a
- Anlagen für gefährliche Abfälle ab 10 t/Tag
- kommunale Kläranlagen ab 100.000 Einwohnergleichwerten
- Industriekläranlagen ab 10.000 m³/Tag
- Geflügel ab 40.000 Plätzen, Mastschweine ab 2.000, Sauen ab 750
- Milchverarbeitung ab 200 t/Tag
Stufe 2: Mengenschwellen
- Freisetzungen (Anhang II, 91 Schadstoffe): Die Schwellen gelten getrennt nach Luft, Wasser und Boden. Ein Strich bedeutet, dass für dieses Medium keine Berichtspflicht besteht. Die Spanne reicht von 0,0001 kg/a für Dioxine/Furane (I-TEQ) bis 100 Mio. kg/a für CO₂ in die Luft. Beispiele für die Luft:
- NOx 100.000 kg/a
- SOx 150.000 kg/a
- NMVOC 100.000 kg/a
- PM10 50.000 kg/a
- Quecksilber 10 kg/a (in Wasser und Boden je 1 kg/a)
- Abwasser an externe Kläranlagen: Hier gilt die Wasserspalte 1b von Anhang II, z. B. 50.000 kg/a für TOC und 50.000 kg/a für Gesamtstickstoff (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c).
- Abfallverbringung: über 2 t/a gefährliche bzw. über 2.000 t/a nicht gefährliche Abfälle, gekennzeichnet mit R oder D (Art. 5 Abs. 1 Buchst. b).
- Rechenregeln:
- Zu summieren sind alle Freisetzungen aus sämtlichen Anhang-I-Quellen am Standort, auch versehentliche und nicht routinemäßige.
- Metalle zählen als Gesamtmenge des Elements.
- Bei BTEX sind die Einzelstoffe zu melden, sobald der Summenparameter überschritten ist.
Im Dokument im Panel stehen beide Anhänge vollständig als Tabellen, mit den Fußnoten. Zu Nr. 91 Benzo(g,h,i)perylen zeigt die EUR-Lex-HTML-Fassung nur einen einzelnen Wert von 1 kg/a, ohne erkennbare Zuordnung zu Luft, Wasser oder Boden. Die Spalte ist daher dort offen gelassen.
Diese Schwellen gelten bis einschließlich Berichtsjahr 2026. Ab dem Berichtsjahr 2027 gilt die Industrieemissionsportal-Verordnung (EU) 2024/1244 mit eigenen Anhängen. Deren Schwellen kann ich als Nächstes neben die alten stellen.
Wo kann ich die Daten eines Standorts nachschauen?
Die offizielle Anlaufstelle für Deutschland ist Thru.de, das PRTR-Portal des Umweltbundesamts. Dort finden Sie einen Standort über die Karte mit Umgebungssuche (https://app.thru.de/karte) oder über die Betriebsdatenbank „Industriebetriebe PRTR/IED“ (https://app.thru.de/). Den Gesamtdatenbestand für die Berichtsjahre 2007 bis 2024 gibt es auch zum Herunterladen, seit 9. Februar 2026 auch als SQLite-Datenbank (Thru.de, Downloads). Für einen europaweiten Vergleich gibt es außerdem das European Industrial Emissions Portal der EEA (industry.eea.europa.eu).
Vorgehen: Ich habe die Thru.de-Exportdaten des UBA und den Industrial-Reporting-Datensatz der EEA am Beispiel eines Standorts abgefragt. Außerdem habe ich die Startseiten von Thru.de und des EU-Portals geöffnet.
1. Thru.de (UBA): nationale Quelle
- Suche: über die Karte, die Umgebungssuche und „Emissionen kompakt“ sowie über die Betriebsdatenbank. Für eigene Auswertungen gibt es den Download (Thru.de).
- Inhalt je Standort: Die Daten sind nach Freisetzungen, Abfallverbringung und Abwasser getrennt. Am Beispiel Airbus Operations GmbH, Kreetslag 10, Hamburg, Berichtsjahr 2024, enthält ein Datensatz [1]:
- Stammdaten: InspireID, Bundesland, Adresse, Koordinaten (ETRS89), Flusseinzugsgebiet, Betriebsstatus
- die Anhang-I-Haupttätigkeit, hier 9(c) Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln
- NACE-Code, Anzahl der Anlagen, Muttergesellschaft
- Medium, Schadstoff und Menge, hier Luft, NMVOC, 157.000 kg/a
- die Bestimmungsmethode, hier Berechnung (C)
- Zeitreihe: Über dieselbe InspireID lassen sich die Vorjahre vergleichen. Für denselben Standort wurden 2023 135.000 kg/a NMVOC gemeldet [4].
2. European Industrial Emissions Portal (EEA): EU-weite Sicht
- Suche: über eine interaktive Karte („Explore data on the map“), über Dashboards und über einen Download des gesamten Datensatzes (EEA).
- Inhalt: Grundlage sind die IED und die E-PRTR-Verordnung. Das Portal enthält Lage- und Verwaltungsdaten der großen Industriekomplexe, Freisetzungen und Verbringungen in alle Medien, Abfallverbringungen sowie Daten zu Großfeuerungsanlagen nach Art. 72 IED [5].
- Beispiel: Derselbe Hamburger Airbus-Standort steht dort mit der Facility-ID DE.EEA/06-02-B2D350A001.FACILITY. Für 2013 sind zum Beispiel 296 t gefährliche Abfälle zur Beseitigung eingetragen [6]. Für 2011 sind es 6.330 t nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung [7].
Praktische Hinweise
- Thru.de ist für deutsche Standorte die direkte Quelle und reicht bis zum Berichtsjahr 2024. Die Daten für 2025 werden erst nach dem Meldetermin 30. April 2026 geprüft und dann veröffentlicht.
- Die Facility-IDs sind nicht in beiden Portalen gleich. Bei Airbus Hamburg steht im deutschen Export eine gdi-de-InspireID, in den EEA-Daten eine DE.EEA-ID. Für einen Abgleich suchen Sie den Standort am besten über Name und Ort, oder über die Koordinaten. Diese stimmen in beiden Datensätzen überein (53,5416 / 9,8371).
- Wenn ein Betreiber Angaben als vertraulich kennzeichnet, erscheint in den EEA-Daten ein Eintrag im Feld „confidentialityReason“.
Wenn Sie mir einen Betriebsnamen oder Ort nennen, kann ich die gemeldeten Freisetzungen, Abfälle und Abwasserdaten dieses Standorts für alle Jahre von 2007 bis 2024 heraussuchen.