BfR-Empfehlung XXXVI für Papier im Lebensmittelkontakt erklärt
Die BfR-Empfehlung XXXVI betrifft Papier, Karton und Pappe im Lebensmittelkontakt. Sie ist keine Rechtsnorm. So finden Sie den passenden Empfehlungstext.
Die BfR-Empfehlung XXXVI behandelt Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt. Sie ist keine verbindliche Rechtsnorm, sondern eine wissenschaftlich-technische Orientierung für die gesundheitliche Bewertung dieser Materialien. Den Titel nennt die BfR-Übersicht. Dass die Empfehlungen keine Rechtsnormen sind, steht in der BfR-FAQ vom 20.06.2025 und in den Datenbankhinweisen. Dieses Datum ist der Stand der FAQ, nicht der Stand von XXXVI.
Für eine konkrete Verpackung reicht die Zuordnung zu Papier oder Karton nicht. Prüfen Sie den passenden Empfehlungstext und seine Anwendungsbedingungen. Für bestimmte Verwendungen führt das BfR eigene Empfehlungen innerhalb der Reihe XXXVI. Die gesetzlichen Anforderungen gelten unabhängig davon, ob Sie eine BfR-Empfehlung zur Bewertung heranziehen.
Wofür steht die BfR-Empfehlung XXXVI?
XXXVI ist die römische Zahl für 36. Die offizielle Übersicht führt die Empfehlung unter dem vollständigen Titel, nicht unter der Kurzform BfR 36 oder BfR-Empfehlung Papier. Dort stehen auch die drei gesonderten Texte für bestimmte Anwendungen:
| Empfehlung | Amtlicher Titel |
|---|---|
| XXXVI | Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt |
| XXXVI/1 | Koch- und Heißfilterpapiere und Filterschichten |
| XXXVI/2 | Papiere, Kartons und Pappen für Backzwecke |
| XXXVI/3 | Saugeinlagen auf Basis von Cellulosefasern für die Verpackung von Lebensmitteln |
Die Titel helfen bei der ersten Auswahl. Ob ein Erzeugnis einer Empfehlung entspricht, lässt sich daraus allein nicht ableiten. Für Koch- und Heißfilterpapiere ist XXXVI/1 der Einstieg, für Backzwecke XXXVI/2, für Saugeinlagen auf Cellulosefaserbasis XXXVI/3. Leiten Sie aus keinem dieser Titel eine pauschale Temperaturfreigabe ab. Für die geplante Verwendung zählen die Bedingungen und Fußnoten im jeweiligen Empfehlungstext.
Andere Nummern betreffen andere Materialgruppen. Die BfR-Empfehlung XXI behandelt Bedarfsgegenstände auf Basis von Natur- und Synthesekautschuk. XIV steht für Polymer-Dispersionen, XV für Silicone, so der Titel in der Übersicht. XXI/1 und XXI/2 stehen dort als getrennte Einträge. Wählen Sie nach Material und geplanter Verwendung, nicht allein nach einer Nummer in einem Suchtreffer.
Sind BfR-Empfehlungen verbindlich?
Nein. Nach der BfR-FAQ beschreiben die Empfehlungen den Stand von Wissenschaft und Technik für Bedingungen gesundheitlicher Unbedenklichkeit. Sie sind keine Rechtsnormen. Auch die Aufnahme eines Stoffes in eine Empfehlung ist rechtlich keine Zulassung.
Verbindlich sind dagegen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 verlangt, Materialien und Gegenstände nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden, die Zusammensetzung unvertretbar zu verändern oder die organoleptischen Eigenschaften zu beeinträchtigen. „Ungiftig“ wäre als Zusammenfassung deshalb zu kurz.
Die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 enthält die verbindlichen Anforderungen an die gute Herstellungspraxis für Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände. Eine Berufung auf XXXVI hebt diese Pflichten nicht auf.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist durch den Hersteller oder Verwender sicherzustellen. Das BfR stellt selbst keine Zertifikate über die Einhaltung seiner Empfehlungen aus. Die FAQ verweist für entsprechende Prüfungen und Konformitätsbestätigungen auf kompetente Prüfinstitute. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht zu einer BfR-Zertifizierung. Dem BfR liegen keine Informationen vor, inwieweit handelsübliche Materialien den gesetzlichen Anforderungen genügen. Auskunft dazu können Hersteller geben.
Die passende Empfehlung in der BfR-Datenbank finden
Die Texte stehen in der Datenbank BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt. Beginnen Sie in der Übersicht der Empfehlungen, wenn Sie den Text zu Papierverpackungen suchen. Für einzelne Stoffe bietet die Datenbank Suchmöglichkeiten nach Stoffbezeichnung, CAS-Nummer und EC-Nummer. Die Datenbankhilfe erläutert auch die Volltextsuche in den Empfehlungen.
Die folgenden Schritte helfen Ihnen, den passenden Text und seine Bedingungen zu finden. Sie sind eine Arbeitshilfe, kein gesetzlich vorgeschriebener Prüfplan:
- Wählen Sie XXXVI in der Übersicht aus.
- Prüfen Sie anhand der geplanten Verwendung, ob XXXVI/1, XXXVI/2 oder XXXVI/3 einschlägig sein könnte.
- Öffnen Sie den betreffenden PDF-Text. Lesen Sie seinen Stand, die Anwendungsbedingungen und die Fußnoten.
- Sehen Sie bei Aktualitätsfragen auch in die zugehörigen Publikationsmeldungen.
Die Funktionen für PDF-Dokumente, Publikationsmeldungen und zugehörige Stoffe beschreibt die BfR-Hilfe. Änderungen werden als Mitteilungen bekannt gemacht. Aktualisierte Empfehlungen veröffentlicht das BfR parallel in der Datenbank. Das erläutern die Datenbankinformationen.
Das Jahr einer Publikationsmeldung ist nicht automatisch der Stand des Empfehlungstextes. Auch die Versionsnummer der Datenbank sagt nicht, was sich fachlich geändert hat. Lesen Sie die Mitteilung zusammen mit dem Text, statt aus einem neuen Jahresverweis eine technische Änderung abzuleiten.
Eine CAS- oder EC-Suche zeigt nur, wo ein Stoff genannt wird. Sie ersetzt weder den vollständigen Empfehlungstext noch einen Nachweis, dass das fertige Papier, die Filterschicht oder die Saugeinlage die Bedingungen erfüllt. Die Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit liegt laut BfR bei Herstellern oder Verwendern.
RegAffairs AI beantwortet die Frage nach der BfR-Empfehlung für Papierverpackungen und ihrem Rechtsstatus mit Quellenverweisen.