Zugelassene Mittel gegen Kartoffelkäfer in Deutschland
Welche Spritzmittel gegen Kartoffelkäfer sind in Deutschland zugelassen?
Im BVL-Verzeichnis der zugelassenen Pflanzenschutzmittel stehen derzeit 77 Mittel (Kennnummern) mit einer zugelassenen Anwendung gegen den Kartoffelkäfer an Kartoffel im Freiland. Sie enthalten zusammen 11 Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen. Viele davon sind Vertriebserweiterungen (Kennnummer mit -6x/-7x/-8x/-9x) desselben Grundmittels. Die vollständige Tabelle mit allen 77 Mitteln, Zulassungsinhaber, Gehalt, Zulassungsende, Aufwand, Wartezeit und Ökolisten-Status liegt im Dokument-Panel.
Approach: Ich habe das BVL-Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel nach Anwendungen „Kartoffel / Kartoffelkäfer“ ausgewertet, dazu die BVL-Ökoliste (Stand Juli 2026) und die Notfallzulassungen nach Art. 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009. Im Verzeichnis ist nicht gesondert ausgewiesen, ob ein Mittel für den Haus- und Kleingarten zugelassen ist. Ob ein Mittel für Kleinflächen gedacht ist, lässt sich nur aus der Aufwandmenge je m² ablesen.
Übersicht nach Wirkstoff (Grundmittel, Zulassungsende, Wartezeit)
| Wirkstoff | Mittel | Zulassung bis | Aufwand / Wartezeit |
|---|---|---|---|
| Azadirachtin (37 Mittel) | NeemAzal-T/S und 35 Vertriebserweiterungen [1], dazu AZA [2] | 31.01.2028 | 2,5 l/ha bzw. 0,25 ml/m²; WZ 4 Tage |
| Deltamethrin (11) | Decis forte, Nuyard (0,05 l/ha) [3]; 9 Garten-Sprays mit 0,008 g/l, z. B. Bayer Garten Gemüse-Schädlingsfrei Decis AF (50 ml/m²) [4] | 15.08.2027 | WZ 7 Tage |
| Chlorantraniliprole (6) | CORAGEN [5], Voliam, Suvisio 200SC, Shenzi 200 SC, COSAYR [6], TECORLA [7] | 31.05.2028 | 60 ml/ha bzw. 0,2 l/ha (TECORLA); WZ 14 Tage |
| Rapsöl + Pyrethrine (6) | Spruzit Schädlingsfrei und Vertriebserweiterungen [8] | 31.03.2027 | 8 l/ha bzw. 0,8 ml/m²; WZ 3 Tage |
| Acetamiprid (5) | MOSPILAN SG (035655-00) [9], LEAXO [10], Carnadine 200 [11] | 28.02.2034 | WZ 7 Tage |
| Mospilan SG (005655-00), Danjiri [12] | 28.02.2027 | WZ 7 Tage | |
| Spinosad (3) | SpinTor [13], NEXSUBA, Ultima Käfer- und Raupenfrei | 31.10.2027 | 50 ml/ha, ab Schlupf der ersten Larven; WZ 14 Tage |
| Flupyradifurone (3) | SIVANTO prime [14], Lizetan Plus Schädlingsfrei AF / Blattlausfrei AF | 09.12.2026 | WZ 7 Tage |
| Pyrethrine (2) | NEU 1153 I EC [15], Raptol HP | 30.04.2029 | 0,6 l/ha; WZ 3 Tage |
| Cyantraniliprole (1) | BENEVIA [16] | 14.09.2027 | 125 ml/ha; WZ 14 Tage |
| Cypermethrin (1) | Cyperkill Max [17] | 28.02.2027 | 0,06 l/ha; WZ 7 Tage |
| Cypermethrin + Piperonylbutoxid (1) | SHERPA DUO [18] | 31.01.2027 | 0,25 l/ha; WZ 14 Tage |
| Azadirachtin + Pyrethrine (1) | Neem Duo Schädlingsfrei [19] | 15.06.2027 | 60 ml/100 m² |
Was die Liste verändern kann
- Zulassungen, die bald enden: Die drei Mittel mit Flupyradifurone laufen am 09.12.2026 aus. Kurz danach folgen SHERPA DUO (31.01.2027), Cyperkill Max sowie Mospilan SG und Danjiri (28.02.2027) und die Rapsöl/Pyrethrine-Mittel (31.03.2027).
- Ökologischer Landbau: 43 dieser Mittel führt die BVL-Ökoliste (Stand Juli 2026) für Kartoffelkäfer an Kartoffel. Das sind alle Mittel mit Azadirachtin, Spinosad und Pyrethrinen, teils mit Rapsöl, z. B. NeemAzal-T/S [20] und SpinTor [21].
- Novodor FC (Bacillus thuringiensis subsp. tenebrionis Stamm NB 176) hat keine reguläre Zulassung. Das Mittel war jedes Jahr von 2020 bis 2026 nur per Notfallzulassung für den ökologischen Landbau verfügbar. Die letzte galt vom 27.04.2026 bis 24.08.2026 und ist damit abgelaufen [22].
Auf Wunsch filtere ich die Liste nach Anwendung im Haus- und Kleingarten oder prüfe die Auflagen (z. B. Bienenschutz, Gewässerabstände) einzelner Mittel.
Darf ich im Hausgarten Neemöl oder Hausmittel spritzen?
Neemöl: nur als zugelassenes Mittel, z. B. NeemAzal-T/S oder seine Vertriebserweiterungen, nicht als selbst gekauftes oder selbst gemischtes Neemöl. Hausmittel: nur, wenn sie ausschließlich aus genehmigten Grundstoffen bestehen, wie Essig, Brennnessel (Urtica), Schachtelhalm oder Natron. Auf der EU-Ebene gilt der Grundsatz, dass ein Pflanzenschutzmittel nur verwendet werden darf, wenn es im jeweiligen Mitgliedstaat zugelassen ist. Ausgenommen sind Mittel, die nur aus Grundstoffen bestehen [23].
Approach: Ich habe die VO (EG) Nr. 1107/2009 (konsolidierte Fassung), die EU-Wirkstoffdatenbank und das BVL-Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel ausgewertet. Die deutschen Regeln für den Haus- und Kleingarten habe ich in Merkblättern des BVL nachgelesen. Den Text des Pflanzenschutzgesetzes konnte ich diesmal nicht aufrufen.
1. Was im Hausgarten grundsätzlich erlaubt ist
- Privatpersonen dürfen nur Mittel anwenden, die mit dem Hinweis „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ gekennzeichnet sind (BVL-Faltblatt für Hobbygärtner, S. 2).
- Ein Mittel darf nur für den Zweck eingesetzt werden, für den es zugelassen ist. Ein Mittel nur für Zierpflanzen ist also an Kartoffeln tabu. Aufwandmenge, Wartezeit sowie Bienen- und Gewässerschutzauflagen gelten auch im Garten (ebd., S. 3).
- Auf Wegen, Hofflächen, Einfahrten und Stellplätzen und unmittelbar an Gewässern ist die Anwendung verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden (ebd., S. 3–4; BVL-FAQ Garten).
2. Neemöl
- Der zugelassene EU-Wirkstoff heißt „Azadirachtin (Margosa extract)“. Seine EU-Genehmigung läuft bis 31.01.2027 [24]. Einen Grundstoff „Neem“ habe ich in der EU-Datenbank nicht gefunden. Reines Neemöl fällt also nicht unter die Ausnahme für Grundstoffe.
- Erlaubt ist ein zugelassenes Azadirachtin-Mittel, z. B. NeemAzal-T/S (024436-00, 10,6 g/l Azadirachtin, zugelassen bis 31.01.2028). Laut Auflagen entfallen für den Haus- und Kleingarten mehrere Kennzeichnungspflichten zur Schutzausrüstung. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft, gilt aber als giftig für Fische und schädigend für Marienkäfer, Florfliegen und Schwebfliegen [1]. Die Kartoffelkäfer-Anwendung (0,25 ml/m², Wartezeit 4 Tage) steht in der Tabelle der vorigen Antwort.
- Zu beachten: Die EU-Genehmigung des Wirkstoffs endet nach der EU-Datenbank am 31.01.2027, also früher als die deutsche Produktzulassung (31.01.2028).
3. Hausmittel (Grundstoffe)
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Ein Grundstoff ist ein Wirkstoff, der nicht vorwiegend dem Pflanzenschutz dient, aber dafür nützlich ist. Er wird nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet. Lebensmittel gelten automatisch als Grundstoffe. Die Genehmigung ist unbefristet [25].
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Genehmigte Grundstoffe in der EU-Datenbank sind z. B.:
- Essig (Vinegar) [26]
- Brennnessel (Urtica spp.) [27]
- Ackerschachtelhalm (Equisetum arvense) [28]
- Natron (Natriumhydrogencarbonat) [29]
- Kuhmilch [30]
- Bier [31]
- Senfsamenpulver [32]
- Sonnenblumenöl [33]
- Zwiebelöl [34]
- Kochsalz [35]
Das BVL nennt insgesamt 31 genehmigte Grundstoffe (BVL: Anwendung von Grundstoffen).
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Wichtige Einschränkung: Wofür und wie ein Grundstoff eingesetzt werden darf, legt sein EU-Review-Report fest. Er regelt die zulässigen Anwendungen und Bedingungen (ebd.). Ein Hausmittel ist also nur für die dort genannten Schädlinge und Kulturen gedeckt, nicht pauschal. Ob einer dieser Grundstoffe für Kartoffelkäfer genehmigt ist, habe ich nicht geprüft.
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Mischungen mit Stoffen, die kein Grundstoff sind, fallen nicht unter die Ausnahme, z. B. Spülmittel- oder Tabaksud-Rezepte. Sie wären dann ein nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel [23].
Ich kann als Nächstes die Review-Reports der Grundstoffe daraufhin durchsehen, ob einer davon für Kartoffelkäfer an Kartoffel genehmigt ist.
Und was ist gegen Krautfäule zugelassen?
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffel führt das BVL-Verzeichnis 83 Mittel (Kennnummern) mit 32 Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen. Bei 2 davon, Cuprozin progress und Funguran progress, war das Zulassungsende der 30.09.2026. Damit bleiben heute 81 gültige Zulassungen. 15 der 83 Mittel stehen auch auf der BVL-Ökoliste. Die vollständige Tabelle mit Inhaber, Gehalt, Zulassungsende, Aufwand, Wartezeit, Öko- und Garten-Kennzeichen liegt im Dokument-Panel.
Approach: Ich habe im BVL-Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel alle einzelnen Anwendungen ausgewertet, nicht nur die erste Anwendung je Mittel. Dabei habe ich auch Mittel erfasst, die nicht als Fungizid eingestuft sind. Abgeglichen habe ich mit der BVL-Ökoliste (Stand Juli 2026) und den Notfallzulassungen nach Art. 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009.
Übersicht nach Wirkstoffgruppe (Auswahl der Grundmittel; alle 83 Mittel im Panel)
| Wirkstoff(e) | Beispiele | Zulassung bis | WZ |
|---|---|---|---|
| Fluazinam (12), auch in Kombination mit Cymoxanil (3), Azoxystrobin, Valifenalate, Kaliumphosphonat | Shirlan [36], TERMINUS EXTRA [37], VOYAGER [38] | 15.04.2027 (GADAROCK 31.01.2027) | 7 Tage |
| Cymoxanil (7), mit Propamocarb (6), mit Zoxamide oder Mandipropamid | CURZATE 60WG [39], Proxanil [40], Reboot [41] | 15.08.2027 | 1–14 Tage |
| Cyazofamid (6), mit Valifenalate | Ranman Top [42], Areli [43] | 31.07.2037 bzw. 01.03.2028 | 7 Tage |
| Amisulbrom (5), auch mit Oxathiapiprolin | Leimay [44], Zorvec Entecta [45] | 15.09.2027 | 7 Tage |
| Oxathiapiprolin | Zorvec Enicade [46] | 03.03.2028 | 7 Tage |
| Propamocarb, auch mit Fluopicolide, Mandipropamid, Zoxamide | Infinito [47], Revus Pro [48], Observer Pro [49] | 31.08.2027 / 31.01.2028 | 7–14 Tage |
| Zoxamide, auch mit Kaliumphosphonat | Observer [50], Arouet K-Plus [51] | 30.06.2034 / 31.07.2030 | 7 Tage |
| Ametoctradin (allein oder in Kombination) | Athrion [52], Enervin SC, Divexo | 31.05.2029 bzw. 31.12.2026 | 7 Tage |
| Mandipropamid (allein oder in Kombination) | REVUS [53], REVUS TOP, Pergovia | 31.12.2026 | 3–7 Tage |
| Kupfer (8 Mittel) | COBOX [54], Grifon SC [55] | 31.12.2026 | 7–14 Tage |
| Biologische bzw. Low-input-Mittel | FytoSol (COS-OGA) [56], Nuxine (Cerevisane) [57], Polygandron WP (Pythium oligandrum M1) [58], PREV-GOLD (Orangenöl) [59] | 2027–2039 | keine Wartezeit in Tagen nötig |
Was für Sie praktisch zählt
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Hausgarten: Kleinflächen-Aufwände (je m² bzw. 100 m²) und Garten-Auflagen gibt es nur bei zwei Mittelfamilien:
- REVUS GARTEN mit COMPO Pilz-frei Revus und Dr. Stähler Spezial Pilz-Frei Revus: 6 ml/100 m², Wartezeit 3 Tage, Zulassung nur bis 31.12.2026 [60].
- Die Orangenöl-Mittel, z. B. COMPO Obst & Gemüse Insekten- und Pilz-frei: 0,4 ml/m², zugelassen bis 31.12.2027 [61].
„Bayer Garten Gemüse-Pilzfrei Infinito“ ist im Verzeichnis nur mit Aufwänden je Hektar eingetragen (1,2–1,6 l/ha, Wartezeit 14 Tage) [62].
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Ökolandbau: Auf der Ökoliste stehen die Kupfermittel, die Orangenöl-Mittel, FytoSol, Nuxine und Polygandron WP, z. B. COBOX [63] und Nuxine [64]. Für alle Kupfermittel ist das Zulassungsende spätestens der 31.12.2026. Cuprozin und Funguran progress (30.09.2026) sind schon abgelaufen, werden aber noch geführt, auch auf der Ökoliste [65].
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Bald auslaufend: Bis 31.12.2026 enden 16 Zulassungen: alle Mandipropamid-Mittel (darunter alle Revus-Gartenmittel), die übrigen sechs Kupfermittel, Enervin SC, Prevint SC und Divexo.
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Notfallzulassungen: Für den Öko-Kartoffelanbau gab es Notfallzulassungen für Cuprozin progress (2021 und 2024) und Funguran progress (2024). Sie erlaubten zusätzlich 1 kg Reinkupfer/ha, insgesamt höchstens 4 kg Reinkupfer/ha und Jahr [66][67]. Mildicut (Cyazofamid + Dinatriumphosphonat) hatte eine Notfallzulassung vom 02.08. bis 29.11.2024 [68]. Für 2025 oder 2026 habe ich keine Notfallzulassung gegen Krautfäule an Kartoffel gefunden. Alle genannten sind abgelaufen.
Auf Wunsch prüfe ich für einzelne Mittel die Auflagen (Gewässerabstände, Bienenschutz, maximale Anzahl der Anwendungen) oder ob ein Grundstoff wie Schachtelhalm für Phytophthora an Kartoffel genehmigt ist.
Ist der Kartoffelkäfer meldepflichtig?
Nein. In Deutschland ist der Kartoffelkäfer (Leptinotarsa decemlineata) nicht meldepflichtig: Wer ihn im Hausgarten oder auf dem Acker findet, muss das nicht melden. Das Julius Kühn-Institut (JKI) zählt ihn zu den Schädlingen, die „in ganz Deutschland weit verbreitet und nicht geregelt“ sind und deshalb nicht gemeldet werden müssen (JKI-Merkblatt „Meldung von Schadorganismen“, S. 2).
Approach: Das EU-Pflanzengesundheitsrecht und die Schädlingslisten sind nicht in den Datensätzen, die ich durchsuchen kann. Ich habe deshalb amtliche Quellen gelesen: das JKI, den Pflanzenschutzdienst Sachsen und die EPPO-Datenbank. Den Text der VO (EU) 2019/2072 auf EUR-Lex konnte ich diesmal nicht aufrufen.
Wo die Meldepflicht ansetzt
- Melden muss man die Unionsquarantäneschädlinge aus Anhang II der VO (EU) 2019/2072. Melden müssen Berufsleute in Pflanzenproduktion und Handel, Berater und Wissenschaftler sowie jede Person, die einen gefährlichen Schädling vermutet (LfULG Sachsen, FAQ Meldepflicht).
- Der Kartoffelkäfer gehört nicht in diese Gruppe. Die EPPO-Datenbank führt ihn in der EU als Schutzgebiet-Quarantäneschädling (Anhang III der VO (EU) 2019/2072), gelistet seit 2019 (EPPO Global Database, LPTNDE). Er ist also nur in bestimmten EU-Schutzgebieten geregelt, nicht EU-weit. Welche Schutzgebiete das genau sind, konnte ich nicht aus dem Verordnungstext belegen, weil EUR-Lex nicht erreichbar war.
- Zum Vergleich der Japankäfer (Popillia japonica): Er ist ein prioritärer Quarantäneschädling, und jeder muss ihn melden. Meldungen gehen an den Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes (JKI-Pressemitteilung PI2024-13).
Praktisch heißt das
- Im Hausgarten oder im Feld in Deutschland müssen Sie nichts melden. Sie bekämpfen ihn einfach, z. B. durch Absammeln oder mit den in der ersten Antwort genannten zugelassenen Mitteln.
- Wichtig ist der Status nur, wenn Sie Kartoffeln oder andere Wirtspflanzen in ein EU-Schutzgebiet für den Kartoffelkäfer liefern. Dann gelten besondere Anforderungen nach Anhang III der VO (EU) 2019/2072.
- Das JKI-Merkblatt nennt eine Faustregel: Im Zweifel sagt der Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes, ob ein Schädling meldepflichtig ist (ebd., S. 2). Das Merkblatt stammt allerdings noch aus der Zeit vor der EU-Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 und verweist auf die alte Richtlinie 2000/29/EG. Die Einordnung als weit verbreiteter, in Deutschland nicht geregelter Schädling stimmt aber mit dem heutigen EU-Status als reiner Schutzgebiet-Quarantäneschädling überein.
Wenn Sie wollen, kann ich als Nächstes versuchen, die Liste der Schutzgebiete für den Kartoffelkäfer aus Anhang III und die Anforderungen für Lieferungen dorthin aus amtlicher Quelle zu belegen.