Betriebsanweisung für Gefahrstoffe Inhalte
Was muss in eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe rein?
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Abs. 1 GefStoffV ist schriftlich, beruht auf der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 und muss den Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache zugänglich sein. Sie muss mindestens drei Inhaltsblöcke enthalten: Informationen über die Gefahrstoffe, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sowie das Verhalten bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen [1]. Wie diese Pflicht konkret umzusetzen ist, regelt die TRGS 555 (Stand Februar 2017, GMBl 2017, S. 275-281) [2].
Approach: Grundlage sind der konsolidierte Text der GefStoffV und die TRGS 555 aus dem BAuA-Regelwerk. Die Überschriften der TRGS-Gliederungsnummern unter 3.2 sind in den Datensätzen nur teilweise enthalten. Die BAuA-Seite war für einen Abgleich nicht abrufbar. Ich nenne deshalb nur die Nummern, die im Text belegt sind.
Gesetzlicher Mindestinhalt (§ 14 Abs. 1 GefStoffV)
- Gefahrstoffe, die am Arbeitsplatz vorhanden sind oder entstehen: ihre Bezeichnung, ihre Kennzeichnung und mögliche Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit.
- Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Beschäftigter, insbesondere:
- a) Hygienevorschriften,
- b) Maßnahmen zur Verhütung einer Exposition,
- c) Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung.
- Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zu deren Verhütung, insbesondere durch Rettungsmannschaften.
Bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen muss die Betriebsanweisung aktualisiert werden [1]. Ein Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 Nr. 24 [3].
Konkretisierung durch die TRGS 555
Anwendungsbereich: Er wird festgelegt durch die Angabe von Betrieb, Arbeitsbereich, Arbeitsplatz und Tätigkeit (Nr. 3.2.2) [4][5].
Gefahrstoffbezeichnung:
- Die Stoffe werden so benannt, wie die Beschäftigten sie kennen. Bei Gemischen ist das in der Regel der Handelsname [6].
- Empfohlen wird, die gefahrbestimmende Komponente zusätzlich zu nennen (z. B. „enthält: Diphenylmethan-diisocyanat“) [7].
Gefahren für Mensch und Umwelt:
- H- und EUH-Sätze werden im Wortlaut oder sinnvoll umschrieben angegeben [8].
- CLP-Piktogramme sollten den Text ergänzen [9].
- Aufzunehmen sind auch Gefährdungen, die zu keiner Einstufung führen, z. B. Staubbelastung, Staubexplosions- und Brandgefahr oder Erstickungs-, Erfrierungs- und Verbrennungsgefahr [10].
- Empfohlen sind außerdem Hinweise auf Beschäftigungs- und Verwendungsbeschränkungen [11].
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (Nr. 3.2.5):
- Beschrieben werden die Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer beachten müssen [12][13].
- Dazu gehören:
Verhalten im Gefahrfall:
- Anzugeben sind die Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen, z. B. bei Druck- oder Temperaturanstieg, Leckage, Brand oder Explosion [17].
- Geeignete Aufsaug-, Binde- und Neutralisationsmittel werden genannt [18].
- Auf Alarm-, Flucht- und Rettungspläne kann verwiesen werden [19].
Erste Hilfe:
- Anzugeben sind die Maßnahmen vor Ort, wann ein Arzt hinzuzuziehen ist und welche Maßnahmen zu unterlassen sind [20].
- Innerbetriebliche Regelungen zur Ersten Hilfe sind zu berücksichtigen, z. B. bereitgestellte spezielle Antidote [21][22].
Sachgerechte Entsorgung: Gemeint sind Gefahrstoffabfälle, die im Betrieb anfallen (z. B. Produktionsreste, Reinigungsabfälle, Verpackungen) oder bei Störungen entstehen (z. B. Fehlchargen, Leckagemengen) [23]. Ist die Entsorgung selbst die Tätigkeit, kann eine eigene Betriebsanweisung nötig sein [24].
Form und Gestaltung
- Sprache: Die Anweisung muss so formuliert sein, dass die Beschäftigten sie verstehen und anwenden können. Wer nicht ausreichend Deutsch versteht, braucht eine verständliche Sprache, aber nicht zwingend die Muttersprache [25].
- Formulierungen:
- Angaben müssen eindeutig sein. Sammelbegriffe wie „Atemschutz“ sind zu konkretisieren, wenn im Betrieb verschiedene Typen vorhanden sind.
- Vage Wörter wie „regelmäßig“ oder „ausreichend“ sind zu vermeiden.
- Gebote werden mit „müssen“ ausgedrückt, Verbote mit „dürfen nicht“ [26].
- Äußere Form: Sie ist nicht vorgeschrieben. Empfohlen werden eine einheitliche Gestaltung im Betrieb sowie Piktogramme und Symbolschilder nach ASR A1.3 [27].
- Aushang: Die Anweisung liegt an geeigneter Stelle aus, möglichst in Arbeitsplatznähe, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit [28].
- Gruppen- und Sammelbetriebsanweisungen: Zulässig, wenn viele Gefahrstoffe ähnliche Gefährdungen und vergleichbare Schutzmaßnahmen haben, z. B. in Lackierereien, Lagern oder Laboren [29].
- Aufteilung: Möglich ist ein stoff- und tätigkeitsbezogener Teil plus ein betriebsspezifischer Teil (Alarmplan, Notrufnummern) [30].
- Zusammenfassung mit anderen Anweisungen: Anweisungen nach BetrSichV oder BioStoffV können mit der Betriebsanweisung zusammengelegt werden [31].
- Muster und generierte Vorlagen: Sie müssen an den eigenen Betrieb angepasst werden [32].
- Freigesetzte Gefahrstoffe: Auch Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe erst entstehen, brauchen eine Betriebsanweisung, z. B. Holzbearbeitung, Schweißen oder Steinschneiden [33].
- Sicherheitsdatenblatt als Quelle: Viele Angaben lassen sich daraus übernehmen. Das SDB ist vorher nach TRGS 400 auf Fehler und Widersprüche zu prüfen. Der Anhang der TRGS 555 ordnet die SDB-Abschnitte den Abschnitten der Betriebsanweisung zu [34][35].
Pflichten rund um die Betriebsanweisung
- Unterweisung: Anhand der Betriebsanweisung wird mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen, vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich. Dazu gehört eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung [1].
- Dokumentation: Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung werden schriftlich festgehalten und von den Unterwiesenen unterschrieben [1]. Der Nachweis ist mindestens zwei Jahre aufzubewahren [36].
- Ausnahme: Die TRGS 555 gilt nicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Abs. 13 GefStoffV nur eine geringe Gefährdung ergibt und die Maßnahmen nach § 8 ausreichen [37].
- CMR-Stoffe der Kategorien 1A/1B: Hier gelten zusätzliche Informationspflichten nach Abschnitt 6 der TRGS 555 [38].
Wenn es hilft, kann ich als Nächstes die zusätzlichen Pflichten bei CMR-Stoffen oder die Zuordnung aus dem SDB-Anhang ausführlicher darstellen.
Welche Farben sind dafür vorgeschrieben?
Für die Betriebsanweisung sind keine Farben vorgeschrieben. Weder § 14 GefStoffV noch die TRGS 555 legen eine Farbe fest. Die TRGS 555 sagt in Nr. 3.1 Abs. 10 ausdrücklich: „Die äußere Form der Betriebsanweisung ist nicht festgelegt.“ [27]
Approach: Ich habe die TRGS 555 nach Angaben zu Farbe, Rahmen, Gestaltung und äußerer Form durchsucht. Den Wortlaut von § 14 GefStoffV kenne ich aus der vorigen Antwort. Die ASR A1.3 ist in den Datensätzen, die ich durchsuchen kann, nicht enthalten.
Was die TRGS 555 zur Gestaltung empfiehlt
Statt einer Farbvorgabe enthält dieselbe Stelle nur Empfehlungen [27]:
- Einheitlich gestalten: Gleich gestaltete Betriebsanweisungen innerhalb einer Betriebsstätte sind leichter wiederzuerkennen.
- Übersichtlich darstellen: Eine logische und übersichtliche Darstellung erhöht Akzeptanz und Verständlichkeit.
- Piktogramme und Symbolschilder verwenden: Empfohlen werden vor allem die Zeichen nach der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Ergänzend sollen die CLP-Gefahrenpiktogramme den Text zur Gefahrenbeschreibung unterstützen [9].
Was das praktisch bedeutet
- Farbige Muster, etwa mit farbigem Rahmen oder farbigen Abschnittsbalken, sind eine verbreitete Gestaltungspraxis. In der TRGS 555 habe ich aber keine Regel dazu gefunden.
- Feste Farben ergeben sich nur mittelbar über die Zeichen selbst. Wer Piktogramme und Sicherheitszeichen einsetzt, übernimmt deren Farbgebung. Die Farbe des Dokuments ist damit nicht vorgeschrieben.
Ich kann als Nächstes die Farb- und Formvorgaben der ASR A1.3 für Sicherheitszeichen auf der offiziellen BAuA-Seite nachschlagen, wenn das hilft.
Wo finde ich fertige Vorlagen?
Die TRGS selbst nennen keine zentrale Vorlagensammlung. Fertige Muster-Betriebsanweisungen finden Sie aber an zwei Stellen: in den Anhängen einiger TRGS und bei den Unfallversicherungsträgern. Für jede Vorlage gilt TRGS 555 Nr. 3.1 Abs. 12: Muster-Betriebsanweisungen (z. B. Branchenvorlagen) und automatisch erzeugte Betriebsanweisungen müssen an den eigenen Betrieb angepasst und ergänzt werden [32].
Approach: Ich habe das TRGS-Regelwerk der BAuA nach Muster-Betriebsanweisungen, Vorlagen und Gefahrstoffinformationssystemen durchsucht. Vorlagensammlungen von Berufsgenossenschaften oder DGUV stehen nicht in den Datensätzen. Ich nenne sie nur, soweit eine TRGS auf sie verweist.
Muster direkt in TRGS-Anhängen (kostenlos über die BAuA)
| TRGS | Muster |
|---|---|
| TRGS 505 | Anhang 4: Muster-Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Blei und Bleiverbindungen [39][40] |
| TRGS 519 | Anlagen 1.6 und 1.7: Muster für Betriebsanweisungen, abgestimmt mit dem Arbeitsplan nach Nr. 4.2 [41] |
| TRGS 553 | Anhang 5a: Muster-Betriebsanweisung Holzstaub [42] |
| TRGS 557 | Anlage 5: Musterbetriebsanweisung für Brennschneidearbeiten [43][44] |
Die TRGS 555 selbst enthält kein vollständiges Muster. Ihr Anhang zeigt aber, welche Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts in welchen Abschnitt der Betriebsanweisung gehören [35][45]. Die TRGS werden über die AGS-Geschäftsführung der BAuA veröffentlicht (www.baua.de/ags) [46].
Branchenvorlagen der Unfallversicherungsträger
-
Friseurhandwerk: Eine Musterbetriebsanweisung gibt es bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Sie darf nur genutzt werden, wenn sie alle hautgefährdenden Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen des eigenen Betriebs abdeckt [47].
-
Gefahrstoffinformationssysteme: Die TRGS verweisen für Stoff- und Produktinformationen auf mehrere Systeme der Unfallversicherungsträger:
- GESTIS der DGUV (https://gestis.dguv.de/) [48]
- GisChem der BG RCI und BGHM (https://www.gischem.de) [49]
- WINGIS der BG BAU (https://www.wingisonline.de) [50]
Die TRGS 400 nennt GISBAU und GisChem als branchenbezogene Gefahrstoff- und Produktbewertungen [51].
-
Bauprodukte: Für Bauprodukte bietet WINGIS Informationen zu den GISCODE-Gruppen. Darin sind Produkte mit vergleichbarer Gesundheitsgefährdung und gleichen Schutzmaßnahmen zusammengefasst, was für Gruppenbetriebsanweisungen nützlich ist [52].
Ob diese Systeme fertige Betriebsanweisungsentwürfe bereitstellen, steht nicht im TRGS-Text. Wo Sie Unterstützung bekommen, regelt TRGS 555 Nr. 3.1 Abs. 5: Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber. Er kann sich von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträgern oder Beratungsfirmen beraten lassen [53].
Ich kann als Nächstes auf den offiziellen Seiten von DGUV, BG RCI oder BG BAU nachsehen, welche Vorlagen dort konkret zum Download bereitstehen, wenn Sie mir Ihre Branche nennen.