Grundwasserverordnung erklärt
Was regelt die Grundwasserverordnung?
Die Grundwasserverordnung (GrwV) ist die deutsche Umsetzung der EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG. Sie legt fest, wie der Zustand des Grundwassers beschrieben, beurteilt, eingestuft und überwacht wird. Dafür gelten bundesweit einheitliche Schwellenwerte für zwölf Parameter bzw. Parametergruppen. Außerdem regelt sie, wie steigende Schadstofftrends umgekehrt werden und wie Schadstoffeinträge ins Grundwasser verhindert oder begrenzt werden.
Vorgehen: Ich habe die Schwellenwerttabelle der GrwV (Anlage 2), die Grundwasservorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die Seiten des Umweltbundesamts und des Bayerischen Umweltpakts ausgewertet. Den amtlichen Volltext auf gesetze-im-internet.de konnte ich diesmal nicht öffnen. Deshalb gebe ich keine paragraphengenaue Gliederung wieder.
Rechtlicher Rahmen
- Ziele aus dem WHG: Die GrwV konkretisiert die Anforderungen des WHG. Die Ermächtigung zum Erlass steht unter anderem in § 23 WHG (UBA). Nach § 47 WHG muss das Grundwasser so bewirtschaftet werden, dass:
- sich sein mengenmäßiger und chemischer Zustand nicht verschlechtert,
- signifikante und anhaltende steigende Schadstofftrends umgekehrt werden,
- ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand erhalten bleibt oder erreicht wird [1].
- Einträge ins Grundwasser: Nach § 48 WHG darf das Einbringen und Einleiten von Stoffen nur erlaubt werden, wenn keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu befürchten ist. Eine Verordnung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 WHG kann festlegen, wann diese Anforderung als erfüllt gilt [2].
- Fassung: Verordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), zuletzt geändert am 12. Oktober 2022. Diese Änderung hat laut Bayerischem Umweltpakt eine Definition „denitrifizierender Verhältnisse“ eingeführt und die Kriterien zur Nitratbewertung angepasst (Umweltpakt Bayern).
Inhalte laut UBA und Bayerischem Umweltpakt
- Grundwasserzustand: Kriterien, nach denen der Zustand beschrieben, beurteilt, eingestuft und überwacht wird (UBA).
- Trendumkehr: Umsetzung der Umkehr steigender Schadstofftrends.
- Schadstoffeinträge: Maßnahmen, um Einträge zu verhindern oder zu begrenzen.
- Weitere Anlagen: Anlage 4a enthält Hintergrundwerte für geogene Stoffe, die Anlagen 7 und 8 führen gefährliche Stoffe auf (Umweltpakt Bayern).
Schwellenwerte nach Anlage 2 GrwV
| Nr. | Stoff | CAS-Nr. | Schwellenwert | Ableitungskriterium |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Nitrat | 14797-55-8 | 50 mg/l | Grundwasserqualitätsnorm RL 2006/118/EG [3] |
| 2 | PSM-Wirkstoffe inkl. relevanter Metaboliten, Biozid-Wirkstoffe inkl. relevanter Stoffwechsel-, Abbau- bzw. Reaktionsprodukte sowie bedenkliche Stoffe in Biozidprodukten | – | jeweils 0,1 µg/l, insgesamt 0,5 µg/l | Grundwasserqualitätsnorm RL 2006/118/EG [4] |
| 3 | Arsen | 7440-38-2 | 10 µg/l | Trinkwasser-Grenzwert, chemische Parameter [5] |
| 4 | Cadmium | 7440-43-9 | 0,5 µg/l | Hintergrundwert [6] |
| 5 | Blei | 7439-92-1 | 10 µg/l | Trinkwasser-Grenzwert, chemische Parameter [7] |
| 6 | Quecksilber | 7439-97-6 | 0,2 µg/l | Hintergrundwert [8] |
| 7 | Ammonium | 7664-41-7 | 0,5 mg/l | Trinkwasser-Grenzwert, Indikatorparameter [9] |
| 8 | Chlorid | 168876-00-6 | 250 mg/l | Trinkwasser-Grenzwert, Indikatorparameter [10] |
| 9 | Nitrit | 14797-65-0 | 0,5 mg/l | Trinkwasser-Grenzwert, chemische Parameter (Anlage 2 Teil II TrinkwV) [11] |
| 10 | ortho-Phosphat | 14265-44-2 | 0,5 mg/l | Hintergrundwert [12] |
| 11 | Sulfat | 14808-79-8 | 250 mg/l | Trinkwasser-Grenzwert, Indikatorparameter [13] |
| 12 | Summe Tri- und Tetrachlorethen | 79-01-6 / 127-18-4 | 10 µg/l | Trinkwasser-Grenzwert, chemische Parameter [14] |
Quelle der Tabelle: GrwV Anlage 2
Ich kann als Nächstes die Schwellenwerte der GrwV mit den EU-Grundwasserqualitätsnormen aus Anhang I der Richtlinie 2006/118/EG abgleichen.
Welche Schwellenwerte gelten für Nitrat und Pestizide?
Nach Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) liegt der Schwellenwert für Nitrat (NO₃) bei 50 mg/l [3]. Für Pestizide gelten 0,1 µg/l je Einzelstoff und 0,5 µg/l in Summe [4]. Beide Werte übernehmen die Grundwasserqualitätsnormen der Richtlinie 2006/118/EG.
Vorgehen: Ich habe die Schwellenwerttabelle in Anlage 2 der GrwV ausgewertet.
| Nr. | Stoff / Stoffgruppe | CAS-Nr. | Schwellenwert | Ableitungskriterium |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Nitrat (NO₃) | 14797-55-8 | 50 mg/l | Grundwasserqualitätsnorm gemäß Richtlinie 2006/118/EG [3] |
| 2 | Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln einschließlich der relevanten Metaboliten, Biozid-Wirkstoffe einschließlich relevanter Stoffwechsel- oder Abbau- bzw. Reaktionsprodukte sowie bedenkliche Stoffe in Biozidprodukten | – | jeweils 0,1 µg/l, insgesamt 0,5 µg/l | Grundwasserqualitätsnorm gemäß Richtlinie 2006/118/EG [4] |
Was in diese Werte fällt:
- Pestizide: Der Eintrag erfasst ausdrücklich auch die relevanten Metaboliten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen. Er gilt außerdem für Biozid-Wirkstoffe mit ihren relevanten Stoffwechsel-, Abbau- und Reaktionsprodukten sowie für bedenkliche Stoffe in Biozidprodukten [4].
- Nitrat: Die GrwV-Änderung vom 12. Oktober 2022 hat laut Bayerischem Umweltpakt die Kriterien zur Nitratbewertung angepasst und den Begriff „denitrifizierende Verhältnisse“ eingeführt (Umweltpakt Bayern). Den Wortlaut dieser Bewertungsregeln habe ich nicht ausgewertet.
Als Nächstes kann ich prüfen, ob für einzelne Pflanzenschutz-Wirkstoffe zusätzlich Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) gelten.
Was sind die GFS-Werte und wie unterscheiden sie sich?
GFS-Werte sind die Geringfügigkeitsschwellenwerte der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Sie geben an, bis zu welcher Konzentration eine örtlich begrenzte, vom Menschen verursachte Veränderung des Grundwassers noch als geringfügig gilt. Darüber liegt eine nachteilige Veränderung vor. Von den Schwellenwerten der GrwV unterscheiden sie sich in vier Punkten: Sie sind ein fachlicher Maßstab der LAWA und keine Verordnung. Sie beziehen sich auf einzelne Schadensfälle und Einträge, nicht auf den Zustand ganzer Grundwasserkörper. Sie umfassen weit mehr Parameter. Und bei mehreren Metallen sind sie deutlich strenger.
Vorgehen: In den Datensätzen ist die LAWA-GFS-Liste nicht enthalten. Ausgewertet habe ich deshalb den LAWA-Bericht „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser“ (Fassung 2016, veröffentlicht Januar 2017), den LAWA-Ergänzungsbericht zu PFC (2017) und eine Fachveröffentlichung der LUBW. Für den Vergleich habe ich die Tabelle in Anlage 2 der GrwV herangezogen.
Was GFS-Werte sind
- Definition: Die GFS ist die Konzentration, bei der trotz höherer Stoffgehalte als im regionalen Hintergrund keine relevanten ökotoxischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter Werte eingehalten werden (LAWA 2016, S. 7). Das Grundwasser soll überall als Trinkwasser nutzbar bleiben und als Lebensraum intakt.
- Ableitung: Es werden zwei Werte bestimmt, einer für die Trinkbarkeit (human-toxikologisch bzw. sensorisch) und einer ökotoxikologisch. Der niedrigere wird zum GFS-Wert. Grenzwerte der TrinkwV werden unverändert übernommen, soweit sie gesundheitlich oder ästhetisch begründet sind. Für die Ökotoxikologie gilt eine feste Rangfolge: zuerst die UQN der OGewV, dann EU-konsentierte PNEC, dann sonstige anerkannte Vorschläge. Liegt die ökotoxikologische Schwelle unter dem geogenen Basiswert, wird der Basiswert zum GFS-Wert. Nach unten sind die Werte grundsätzlich auf 0,01 µg/l begrenzt (LAWA 2016, S. 8, 10-13).
- Anwendungsbereiche: Die Werte gelten für punktuelle Einträge und Schäden aus Punktquellen, und zwar im Wasser-, Abfall- und Bodenschutzrecht.
- Erlaubnisprüfung nach dem Besorgnisgrundsatz (§ 48 WHG),
- Verwertung von Abfällen und Ersatzbaustoffen,
- fachliche Grundlage der Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser (LAWA 2016, S. 14-18).
- Nicht vorgesehen: Für flächenhafte (diffuse) Einträge, etwa aus Düngung, wurden die GFS-Werte nicht abgeleitet (LAWA 2016, S. 17).
GFS-Werte gegenüber den Schwellenwerten der GrwV
| Merkmal | GFS-Werte (LAWA) | Schwellenwerte GrwV Anlage 2 |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Fachlicher Maßstab der LAWA; schon die Fassung von 2004 erschien mit Zustimmung der Umweltministerkonferenz (LAWA, S. 7) | Verordnung (Umsetzung von WRRL und Grundwasserrichtlinie) |
| Bezugsebene | Lokal begrenzte Grundwasserveränderungen | Chemischer Zustand von Grundwasserkörpern |
| Umfang | Anorganische und organische Parameter, darunter Industriechemikalien, PAK, LHKW, Pflanzenschutz- und Biozidwirkstoffe, zinnorganische Verbindungen und Sprengstoffe (Anhang 2) | 12 Parameter bzw. Gruppen |
| Verhältnis zueinander | Die Behörde kann GFS-Werte heranziehen, um weitere Schwellenwerte festzulegen, wenn für einen Grundwasserkörper ein Risiko durch einen Stoff außerhalb von Anlage 2 besteht | Laut LAWA nach der GFS-Systematik entwickelt, aber mit „geringem Parameterspektrum“ (LAWA, S. 17) |
| Folge einer Überschreitung | Nachteilige Veränderung. Daraus folgt aber nicht automatisch eine Sanierungspflicht, und die Werte sind keine Sanierungsziele (LAWA, S. 17, 19) | Grundlage für die Einstufung des chemischen Zustands |
Werte im direkten Vergleich (Stoffe, die in beiden Listen stehen):
| Stoff | GFS (LAWA 2016) | GrwV Anlage 2 |
|---|---|---|
| Arsen | 3,2 µg/l | 10 µg/l [5] |
| Blei | 1,2 µg/l | 10 µg/l [7] |
| Cadmium | 0,3 µg/l | 0,5 µg/l [6] |
| Quecksilber | 0,1 µg/l | 0,2 µg/l [8] |
| Chlorid | 250 mg/l | 250 mg/l [10] |
| Sulfat | 250 mg/l | 250 mg/l [13] |
| Summe Tri- und Tetrachlorethen | 10 µg/l | 10 µg/l [14] |
| Pflanzenschutz- und Biozidwirkstoffe | jeweils 0,1 µg/l, gesamt 0,5 µg/l | jeweils 0,1 µg/l, insgesamt 0,5 µg/l [4] |
GFS-Werte aus LAWA 2016, Anhang 2, S. 25-27.
- Pestizide: Die Pauschalwerte sind identisch. Die GFS-Liste nennt aber für einzelne Wirkstoffe strengere Einzelwerte, zum Beispiel Dichlorvos 0,0006 µg/l, Mevinphos 0,0002 µg/l und Chlordan 0,003 µg/l.
- Nitrat, Nitrit, Ammonium und ortho-Phosphat stehen in Anlage 2 der GrwV, aber nicht in der GFS-Tabelle von Anhang 2. Das passt dazu, dass GFS-Werte nicht für diffuse Einträge gedacht sind.
GFS-Werte für anorganische Parameter (Anhang 2 Teil 1, vollständig)
Antimon 5 µg/l · Arsen 3,2 · Barium 175 · Blei 1,2 · Bor 180 · Cadmium 0,3 · Chrom 3,4 · Kobalt 2,0 · Kupfer 5,4 · Molybdän 35 · Nickel 7 · Quecksilber 0,1 · Selen 3 · Thallium 0,2 · Vanadium 4 · Zink 60 · Chlorid 250 mg/l · Cyanid (leicht freisetzbar/komplex) 10/50 · Fluorid 900 · Sulfat 250 mg/l (LAWA 2016, S. 25). Die rund 100 organischen Parameter aus Teil 2 habe ich hier nicht einzeln wiedergegeben.
PFC (Ergänzung 2017): PFBA 10 µg/l, PFHxA 6, PFBS 6, PFOA 0,1, PFHxS 0,1, PFOS 0,1, PFNA 0,06 µg/l. Für PFPeA, PFHpA, PFDA, PFHpS, H4PFOS und PFOSA wurde kein GFS-Wert festgelegt, dort gibt es nur gesundheitliche Orientierungswerte (GOW). Alle PFC-Werte sind human-toxikologisch begründet. Für Mischungen gilt eine Summenregel: Die Quotienten aus Messwert und GFS-Wert werden addiert, eine Summe über 1 gilt als Überschreitung (LAWA PFC-Bericht, S. 12-13).
Unterschiede innerhalb der GFS-Werte (Grundlage der Ableitung)
- Zwei Arten von Schwellen: Für jeden Stoff lässt sich prüfen, ob der Wert gesundheitlich bzw. sensorisch (I) oder ökotoxikologisch (II) bestimmt wurde. Wird Schwelle I überschritten, liegt in jedem Fall eine schädliche Gewässerveränderung vor. Wird nur Schwelle II überschritten, ist zu prüfen, ob Oberflächengewässer oder grundwasserabhängige Landökosysteme beeinträchtigt sein können (LAWA 2016, S. 19).
- Basiswert statt Ökotox-Wert: Bei anorganischen Stoffen, deren GFS dem Basiswert entspricht, besteht in der Nachsorge erst bei mehr als dem doppelten Basiswert ein Gefahrenverdacht. Das gilt nicht für human-toxikologisch begründete Werte (ebd.).
- Praxis in Baden-Württemberg: Ist kein Oberflächengewässer betroffen, zieht die LUBW nur die Humantox-Werte heran. Ist eines betroffen, gelten die Humantox-Werte und zusätzlich das Zehnfache der Ökotox-Werte. Die LUBW ordnet die GFS-Werte als Immissionswerte im Grundwasser ein, die Prüfwerte der BBodSchV dagegen als Emissionswerte im Sickerwasser (LUBW, Stark 2024).
Wenn Sie möchten, stelle ich die vollständige organische GFS-Liste (Anhang 2 Teil 2) als Tabelle zusammen.