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Guide · 2026-10-14 · 7 min

Blauzungenkrankheit Schweiz 2026 und die geltenden Regeln

Blauzungenkrankheit Schweiz: BTV-3 und BTV-8 sind seit 2024 endemisch, die Seuche ist meldepflichtig, Impfen freiwillig. Lage Herbst 2026 und Regeln.

Blauzungenkrankheit in der Schweiz und die geltenden Regeln

Die Blauzungenkrankheit ist in der Schweiz seit August 2024 verbreitet; BTV-3 und BTV-8 gelten als endemisch (BLV Tiergesundheitsbericht 2025). Seit Anfang August 2026 betreffen die Meldungen vor allem BTV-8 bei Rindern und Schafen, mit Schwerpunkt im Kanton Bern (BLV-Dashboard). Die Seuche ist meldepflichtig, die Impfung freiwillig. Für BTV-3 und BTV-8 gibt es seit Frühling 2025 keine Betriebssperren mehr (BLV Merkblatt).

Aktuelle Lage im Herbst 2026

Die ersten BTV-3-Fälle bestätigte der Bund am 30. August 2024: zwei Schafe im Kanton Jura und ein Schaf im Kanton Solothurn. Einen Tag vorher war im Kanton Waadt ein BTV-8-Fall gemeldet worden (Medienmitteilung Bundesrat). Die BLV-Impfempfehlungen vom 20. November 2025 halten fest: "BTV-3 und BTV-8 zirkulieren in allen Regionen der Schweiz" (BLV Impfempfehlungen 2026).

2024 gingen im Meldesystem InfoSM 2'077 Seuchenmeldungen zur Blauzungenkrankheit ein, von total 4'765 Tierseuchenmeldungen (BLV Überwachungsbericht 2024). 2025 waren es 3'707 von 6'435 (BLV Tiergesundheitsbericht 2025). Das sind Meldungen pro Betrieb, keine Tierzahlen. Andere Serotypen als BTV-3 und BTV-8 wurden 2025 nicht nachgewiesen.

Die Meldedaten bis Anfang Oktober 2026 zeigen zwei Wellen. Laut BLV-Dashboard kam im Frühling, von März bis Mai, fast nur BTV-3 vor, verteilt auf rund 20 Kantone. Im Sommer folgte eine Pause. Gemeldet wurde ein Ereignis am 9. Juni in Neuenburg. Für Ereignisse seit Anfang August sind rund 180 Meldungen erfasst, fast alle BTV-8. Betroffen sind vor allem Rinder und Schafe. Schwerpunkt ist der Kanton Bern, Fälle gibt es auch in Freiburg, Waadt, Luzern, St. Gallen, Obwalden und im Wallis. Die Zahlen nach Kanton und Serotyp stehen im Dashboard. Es zählt betroffene Betriebe, nicht Tiere.

Der Kanton Bern rechnete schon Anfang August 2026 mit einem weiteren Anstieg im Herbst. Er hält aber auch fest, dass im Herbst 2025 dank der Impfung deutlich weniger Betriebe Verluste hatten als im Herbst 2024. Schwere Fälle traten vor allem in ungeimpften Herden auf (Kanton Bern). BTV-8 war lange vor allem ein Thema der Westschweiz. Seit März 2026 ist BTV-8 laut Kanton Aargau auch dort nachgewiesen (Kanton Aargau).

Rechtlicher Status und Meldepflicht

Die Blauzungenkrankheit ist nach Art. 4 Bst. gbis der Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) eine "zu bekämpfende Seuche" (TSV auf Fedlex). Damit ist sie meldepflichtig (BLV).

Nach Art. 61 TSV muss jede Person, die Tiere hält, betreut oder behandelt, einen Ausbruch oder verdächtige Anzeichen sofort einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Labors melden an die Kantonstierärztin oder den Kantonstierarzt. Art. 62 TSV untersagt grundsätzlich Tierverkehr zum und vom Verdachtsbetrieb bis zur amtlichen Abklärung. Für die weit verbreiteten Serotypen BTV-3 und BTV-8 gelten jedoch die unten beschriebenen Sondermassnahmen.

Die Details stehen in Art. 239a bis 239h TSV. Empfänglich sind alle Paarhufer ausser Schweinen, und rechtlich umfasst die Blauzungenkrankheit die Serotypen 1 bis 24. Atypische Serotypen ab BTV-25 werden nicht bekämpft, können aber beim Export Probleme machen (BLV Fachinformation). Art. 239g erlaubt dem BLV, eine Impfpflicht anzuordnen. Art. 239h schliesst Entschädigungen für Tierverluste nach Art. 32 Abs. 1 Bst. b bis d Tierseuchengesetz aus.

Eine BLV-Verordnung vom 2. September 2024 (SR 916.401.348.2) erklärt die ganze Schweiz zur Bluetongue-Zone. Die vektorfreie Periode dauert vom 1. Dezember bis 31. März (Fedlex).

Keine Betriebssperren mehr für BTV-3 und BTV-8

Das BLV unterscheidet zwei Situationen (BLV). In Situation A ist ein Serotyp weit verbreitet und es gibt einen Impfstoff. Das trifft auf BTV-3 und BTV-8 zu. Ziel ist dann, Leiden und Verluste mit Impfung und Gnitzenbekämpfung zu begrenzen. Betriebe werden nicht gesperrt, nur klinisch kranke Tiere dürfen nicht verstellt werden. Situation B gilt für neue oder regional begrenzte Serotypen oder wenn kein Impfstoff da ist: Dann folgen Sperren, Verstellverbote und angeordnete Gnitzenbekämpfung.

Die Sperren für BTV-3 und BTV-8 fielen im Frühling 2025 weg, am Ende der vektorfreien Periode (BLV Merkblatt April 2025). Rechtsgrundlage ist Art. 66 Abs. 3 TSV, umgesetzt in der Technischen Weisung des BLV (geändert am 18. März 2025). Kranke Tiere dürfen danach nur zur Behandlung oder zur Schlachtung verstellt werden (BLV Technische Weisung).

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

Eine Impfpflicht gibt es seit 2011 nicht mehr. Das BLV empfiehlt die Impfung aber dringend, zusammen mit den Rinder- und Schafbranchen, den Tierärzten und den Kantonstierärzten. Der Bund beschafft die Impfstoffe (BLV).

In der Schweiz zugelassen sind Bultavo 3 gegen BTV-3 (Boehringer Ingelheim, für Schafe und Rinder, Swissmedic-Mitteilung vom 9. Juli 2025) und BTVPUR, zugelassen im Januar 2025 für die Serotypen 1, 2, 4 und 8 (Swissmedic). Ein BTVPUR-Produkt enthält höchstens zwei Serotypen, die auf der Etikette stehen. Über Allgemeinverfügungen dürfen ausserdem Syvazul BTV 3, Syvazul BTV-4&8, Bluevac-3 und Bluevac BTV-4&8 verwendet werden, bis die Vorräte aufgebraucht oder abgelaufen sind (BLV Impfempfehlungen 2026).

Für 2026 empfiehlt das BLV, klinisch gesunde Rinder, Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden gegen beide zirkulierenden Serotypen zu impfen (Impfempfehlungen 2026). Die Grundimmunisierung erfolgt bei Rindern von Januar bis März, bei Schafen im Januar und Februar. Bereits geimpfte Tiere erhalten eine einzelne Auffrischung. Das gilt auch für BTV-3, obwohl die Produktinformation die Wirkung der Auffrischung noch nicht belegt. Eine Kreuzimmunität gibt es nicht: Wer nur gegen BTV-3 impft, schützt seine Tiere nicht vor BTV-8. BTV-4 deckt der 4&8-Impfstoff gleich mit ab, weil BTV-4 nahe der Grenze zirkuliert.

Impfkosten und Verbilligung

Der Bund hat für 2026 CHF 5 Millionen zur Impfstoffverbilligung bewilligt. Bezahlt wird nachträglich pro vollständig geimpftem Tier und pro Serotyp, für Impfungen vom 1. September 2025 bis 31. August 2026. Die Selbstdeklaration in der TVD (Kameliden über tierverkehr.ch) lief vom 15. April bis 31. August 2026 und ist geschlossen. Den Betrag pro Tier legt der Bund im Herbst 2026 fest, ausbezahlt wird 2027 (BLV Merkblatt Impfstoffverbilligung).

Ein separates Impfzeugnis gibt es nicht. Halter bewahren die Rechnung für den Impfstoff und das Behandlungsjournal auf (Ohrmarkennummern, Datum, Impfstoff) und erfassen die Impfung in der TVD (BLV Merkblatt Impfstoffverbilligung). Die BLV-Impfempfehlungen verweisen für Inventar und Journal auf Art. 28 TAMV.

Ob es für tote Tiere eine kantonale Entschädigung gibt, hängt vom Kanton ab. Bern stuft seit 1. Juni 2025 zwischen 60 und 90 Prozent ab, je nach Impfquote der Herde (Kanton Bern). Zürich verlangt seit 1. April 2026 pro Tier einen PCR-Nachweis, Antikörper allein reichen nicht (Kanton Zürich). Aargau zahlt für tote Tiere, aber nicht mehr für die Kosten des Einschläferns (Kanton Aargau).

Export in die EU und Import

Für den Handel mit der EU gilt die Schweiz als Gebiet "ohne Status", es gelten die harmonisierten EU-Bedingungen (BLV Schutzmassnahmen EU, Stand 13. August 2026). Tiere können exportiert werden, wenn sie nach Ablauf der Wartefrist geimpft oder immun sind, aus vektorgeschützten Betrieben stammen oder die Bedingungen des Bestimmungslands erfüllen. Für Händler bleibt eine Hürde: Nach diesem BLV-Stand wird die BTV-3-Impfung im grenzüberschreitenden Handel nicht anerkannt. Auch die vektorfreie Periode lässt sich für Exporte noch nicht nutzen, weil das Gnitzen-Monitoring erst aufgebaut wird. Vor einem Export sind die aktuellen Bedingungen auf der BLV-Seite und die Anforderungen des Bestimmungslands zu prüfen.

Für Samen und Embryonen gelten eigene Anforderungen an die Spendertiere und die TRACES-Zertifikate. Massgeblich sind die EU-Verordnungen 2020/688, 2020/686 und 2020/689 (BLV Schutzmassnahmen EU). Für Importe in die Schweiz gibt es keine blauzungenspezifischen Auflagen wegen BTV-3 und BTV-8. Bei anderen Serotypen nennt das BLV 14 Tage Insektenschutz und einen negativen PCR-Test (BLV Schutzmassnahmen EU).

Symptome der Blauzungenkrankheit bei Schafen, Rindern und Ziegen

Empfänglich sind alle Wiederkäuer und Kameliden, krank werden vor allem Schafe und Rinder (BLV). Nach 5 bis 12 Tagen Inkubation zeigen sich laut BLV Fachinformation diese Zeichen:

  • hohes Fieber
  • Blutungen und Ödeme an den Schleimhäuten, schaumiger Speichel, Nasenausfluss
  • Lahmheit durch einen entzündeten Kronsaum
  • Aborte und missgebildete "Dummy"-Kälber oder -Lämmer
  • weniger Fruchtbarkeit und Milch

Eine Blauzunge ist möglich, aber nicht immer (BLV Fachinformation). Sichtbar blau ist sie ungewöhnlich (WOAH). Schafe haben zudem oft geschwollene Lippen, Zunge und Kiefer, werden schwach und magern ab (WOAH). Die Krankheit kann vor allem bei Schafen tödlich verlaufen. Das BLV nennt eine mögliche Erkrankungsrate von bis zu 100 Prozent und eine Sterblichkeit von 30 bis 70 Prozent. Der Verlauf hängt von Tierart, Rasse und Serotyp ab (BLV Fachinformation). Rinder zeigen oft mildere oder gar keine Symptome. Ziegen infizieren sich meist ohne sichtbare Anzeichen (BLV Faltblatt).

Bei Verdacht müssen Halter sofort eine Tierärztin oder einen Tierarzt beiziehen. Eine spezifische Behandlung nennen die BLV-Unterlagen nicht; die Tierärztin oder der Tierarzt entscheidet (BLV). Gegen die Seuche ist die Impfung die wirksamste Massnahme (WOAH). Für schwer kranke Tiere sieht Art. 239d TSV die Tötung vor.

Übertragung, Mensch und Hund

Das Virus übertragen Gnitzen (Culicoides), vor allem in der Dämmerung und nachts. Es geht auch über Nadeln, Samen und auf den Fötus über. Rinder können bis zu 60 Tage virämisch bleiben (BLV Fachinformation).

Menschen stecken sich nicht an, Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken gegessen werden (BLV). Hunde und Luchse erkranken selten nach dem Fressen von virushaltigem Fleisch (BLV Fachinformation).

Wer die Lage für den eigenen Kanton oder eine Exportfrage nachschlagen will, findet bei RegAffairs AI eine Antwort mit Quellen auf die Frage, ob es die Blauzungenkrankheit aktuell in der Schweiz gibt.